Kommentar zu Dr. Blettenberg

BSG in der Pflicht

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Die Gesundheitspolitiker der schwarz-gelben Koalition wollten mit der Regelung "Beratung vor Regress" vor allem eins erreichen: den niedergelassenen Ärzten und denen, die es einmal werden wollen, die Angst vor einem unkontrollierbaren wirtschaftlichen Risiko bei den Verordnungen zu nehmen.

Von Anfang an haben die Politiker betont, dass der Grundsatz auch für noch laufende Verfahren gilt, und das nachträglich auch gesetzlich festgezurrt. Umso unverständlicher ist es, dass die Richter des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen jetzt offenbar genau das Gegenteil entschieden haben.

In einem Urteil, das noch nicht vorliegt, haben sie die Anwendung des Prinzips Beratung vor Regress auf Altfälle negiert. Gleichzeitig hat das Gericht die Regelung so eng interpretiert, dass viele Ärzte gar nicht erst in den Genuss kämen. Gerade wer viele Chroniker versorgt, würde in die Röhre gucken und weiter mit der Drohung eines Regresses leben müssen.

Mit der Intention des Gesetzgebers hat das nichts mehr zu tun. Andere Gerichte haben deshalb auch ganz anders geurteilt. Erst wenn das Bundessozialgericht in dieser Frage entschieden hat, werden die Ärzte wissen, woran sie in dieser bedeutsamen Frage sind. Verlässlichkeit sieht anders aus.

Lesen Sie dazu auch: Beratung vor Regress: Doktor Blettenberg muss wieder fürchten

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