Rentenversicherung

BSG stärkt Apothekern den Rücken

Ein Apotheker muss keine approbationspflichtige Tätigkeit ausüben, um sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien.

Veröffentlicht:

KASSEL. Apotheker können sich auch dann von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie einer Tätigkeit nachgehen, die nicht die Approbation als Apotheker voraussetzt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Konkret geht es um einen Apotheker, der seit Oktober 2009 bei einer Firma in Mittelhessen als Verantwortlicher für Medizinprodukte arbeitet. Das Unternehmen hat sich auf die Sterilisation und Aufbereitung von Medizinprodukten – etwa von Operationsbestecken – spezialisiert.

Zuvor hatte der Mann länger als Apotheker gearbeitet und war Pflichtmitglied in der Landesapothekerkammer Hessen und deren Versorgungswerk. Daher entrichtete sein Arbeitgeber keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Nach einer Betriebsprüfung stellte die Rentenversicherung aber Versicherungspflicht fest. Denn seine jetzige Tätigkeit setze nicht die Qualifikation als approbierter Apotheker voraus.

Doch dies wird vom Gesetz gar nicht verlangt, stellten nun die Kasseler Richter klar. Daher soll nun das Hessische Landessozialgericht noch klären, ob die weiteren Voraussetzungen für eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sind. (mwo)

Bundessozialgericht

Az.: B 5 RE 5/16 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse