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Der Tipp

Babysitter ohne Haftungsrisiko

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Ärzte, die regelmäßig einen bezahlten Babysitter beschäftigen, müssen ihn bei der Minijob-Zentrale melden. Tun sie das nicht, besteht für die Hilfe während der Betreuung des Kindes kein gesetzlicher Versicherungsschutz. "Die Versicherungsabgaben für einen Minijob im eigenen Haushalt sind geringer als viele meinen", sagt Sabine Heinrich von der Minijob-Zentrale. Wie hoch sie im Einzelfall sind, hängt vom Verdienst des Babysitters ab. Liegt das Einkommen beispielsweise bei 120 Euro, entfallen darauf 17,12 Euro Abgaben. Der Babysitter kostet die Familie also 137,12 Euro monatlich. Davon können 20 Prozent von der Einkommensteuer abgezogen werden, vorausgesetzt, die Hilfe ist bei der Minijob-Zentrale angemeldet. In diesem Beispiel bedeutet das eine monatliche Steuervergünstigung von 27,42 Euro. Die Vergünstigung ist also höher als die Abgaben.

Wer ein meldepflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht angibt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Verdient der Babysitter mehr als 400 Euro im Monat, muss er direkt bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden. (lks)

www.minijob-zentrale.de .

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