Beschluss des Landeskabinetts

Baden-Württemberg will Fachkräfte-Zuwanderung bündeln

Das baden-württembergische Kabinett hat die Einrichtung einer Landesagentur beschlossen, die zur zentralen Anlaufstelle für die Zuwanderung werden soll. Ein Fokus liegt dabei auf Gesundheits- und Pflegeberufen.

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Stuttgart. Baden-Württemberg will die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften in einer eigenen Landesagentur bündeln. Das Landeskabinett hat am Dienstag dazu die Einrichtung der „Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF)“ auf den Weg gebracht.

Die neue Agentur soll zur zentralen Stelle werden und dabei alle beteiligten Behörden wie etwa die Bundesagentur für Arbeit, Berufsanerkennungsstellen oder Auslandsvertretungen einbinden. Die LZF wird bei den Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart angesiedelt, durch eine gemeinsame Homepage soll sie als einheitliche Einrichtung auftreten, heißt es in einer Mitteilung von Dienstag. Das Bundesland verfügt über 137 untere Ausländerbehörden.

Die neue Einrichtung soll dazu beitragen, dass das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der ausländischen Fachkraft vereinfacht wird, indem Bearbeitungsfristen verkürzt und Reibungsverluste zwischen den beteiligten Behörden vermieden werden. Alle Verfahren rund um Fachkräfte, die einen Gesundheits- oder Pflegeberuf ausüben, sollen beim Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet werden. Die neue Landesagentur solle alle Bearbeitungsschritte digital abwickeln, hieß es.

Start der Agentur hängt von der Gewinnung von Mitarbeitern ab

Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) sagte dazu, Gesundheits- und Pflegeberufe machten mehr als die Hälfte aller Anerkennungsverfahren im Land aus. Die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften in diese Berufe sei von „größter Bedeutung“.

Justizministerin Marion Gentges (CDU) kommentierte, die bisher zuständigen Ausländerbehörden seien aufgrund des Zuzugs aus der Ukraine und der hohen Zahl an Asylbewerbern stark belastet. „Das wirkt sich natürlich auch auf die Anträge der Fachkräfte aus.“

Der Haken an der Sache: Der Start der LZF hängt davon ab, wie rasch es gelingt, die erforderlichen Mitarbeiter zu gewinnen. Zudem muss der Landtag letztverbindlich darüber entschieden, wie viel Personal und Sachmittel die neue Einrichtung erhalten wird. (fst)

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