Bankvollmachten: Sinnvoll, aber nicht ohne Risiko

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FRANKFURT/MAIN (mn). Es ist eine Frage, die man sich viel zu selten stellt: Wer springt im Notfall bei Bankgeschäften für einen ein? Gerade in Arztpraxen ist es wichtig, dass im schweren Krankheitsfall die Geschäfte weiterlaufen und Rechnungen und Gehälter weiter bezahlt werden. Gibt es eine Vertrauensperson, ist es sinnvoll, dieser eine Bankvollmacht zu erteilen, berichtet die ING-DiBa. Dabei muss der Vollmachtgeber entscheiden, welche Kompetenzen er dem Bevollmächtigten gibt. Im Normalfall beziehe sich die Vollmacht auf Girokonten, Anlagekonten und Wertpapierdepots, erklärt die Direktbank. Dies bedeutet, dass der Bevollmächtigte das Guthaben auf dem Konto durch Abhebungen aufbrauchen kann, er das Recht hat, Dispokredite in Anspruch zu nehmen oder Wertpapiere zu kaufen. Nicht erlaubt sei das Aufnehmen neuer Darlehen. Wenn nicht anders vereinbart, gelte die Vollmacht unbefristet. Der Vollmachtgeber könne - damit seine Zahlungsgeschäfte weiterlaufen - aber auch nur eine Verfügungsberechtigung erteilen, die auf das Girokonto beschränkt ist.

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