Schadenersatz/USA

Bayer erleidet erneut Niederlage im Streit um Glyphosat

Der Unkrautvernichter Glyphosat brockt Bayer seit Jahren Ärger ein. Nun wurden die Leverkusener in den USA erneut zu einer dreistelligen Millionensumme verurteilt.

Veröffentlicht:

San Diego. Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer hat bei US-Rechtsstreitigkeiten um Krebsvorwürfe zu glyphosathaltigen Unkrautvernichtern zum dritten Mal in Folge verloren. Zuvor hatten die Leverkusener neun US-Verfahren für sich entschieden. Der Dax-Konzern betonte, weiterhin von der Sicherheit seines Totalherbizids Glyphosat überzeugt zu sein. Das Unternehmen nannte das Urteil unbegründet und den Schadenersatzbetrag - eine dreistellige Millionensumme - verfassungswidrig. Zudem habe es in dem Verfahren rechtliche Fehler gegeben. Investoren an der Börse nahmen das Urteil gelassen auf. Der Wert der Bayer-Aktie fiel am Mittwochvormittag um 0,2 Prozent auf 40,58 Euro und blieb damit nur wenig hinter dem Dax.

Geschworene in einem Gericht des Bundesstaates Kalifornien in San Diego sprachen einem 57-Jährigen am Dienstag (Ortszeit) insgesamt 332 Millionen Dollar Schadenersatz zu: Sieben Millionen Dollar als Schadenersatz und weitere 325 Millionen Dollar als Strafschadenersatz. Solch hohe Summen sind in Jury-Prozessen in den USA nicht ungewöhnlich, oftmals senken Richter den Betrag später deutlich.

Finanzpolster für Vergleiche in Milliardenhöhe

Zudem dürfte Bayer wohl auch in diesem Fall in Berufung gehen. Erst am Montag hatte der Konzern angekündigt, die beiden vorherigen Niederlagen anfechten zu wollen. „Wir haben großes Mitgefühl mit den Klägern, sind aber überzeugt, dass unsere Produkte sicher verwendet werden können und nicht krebserregend sind“, hatte Bayer in diesem Zusammenhang erklärt. Die Probleme rund um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter „Roundup“ hatte Bayer sich 2018 mit der mehr als 60 Milliarden Dollar teuren Monsanto-Übernahme ins Haus geholt. Im selben Jahr folgte ein erstes Urteil gegen den Dax-Konzern, das in den USA eine Klagewelle ins Rollen brachte. 2020 legte Bayer ein milliardenschweres Programm auf, um den Großteil der Klagen ohne Haftungseingeständnis beizulegen.

Einen Großteil der Klagen hat Bayer bereits abgearbeitet. Bei der Bilanzvorlage für 2022 hieß es im Frühjahr, dass von inzwischen insgesamt rund 154.000 angemeldeten Ansprüchen etwa 109.000 verglichen worden seien oder die Vergleichskriterien nicht erfüllten. Per 31. Dezember 2022 belief sich die Rückstellung von Bayer für Vergleiche bestehender und künftiger Glyphosat-Klagen noch auf 6,4 Milliarden Dollar. Die jüngsten gerichtlichen Niederlagen könnten bedeuten, dass die Leverkusener einen Großteil oder sogar die gesamte Summe der Glyphosat-Rückstellungen auch benötigen werden, so Analysten der Bank Morgan Stanley am Montag. (dpa)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landessozialgericht Stuttgart.

Dauerkopfschmerzen kein Beleg für COVID-Impfschaden

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in der EU: Status und Ausblick aus Sicht der GKV

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: LUMINANCE-Studie: Gesamtüberleben (OS) unter Behandlung mit EP (Etoposid + Platin) plus Durvalumab

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [4]

Kleinzelliges Lungenkarzinom

ED-SCLC: Real-World ähnliche Studie unterstreicht Effektivität von Durvalumab

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Aktualisierte Ergebnisse der Phase-III-Studie AEGEAN

© Budi / stock.adobe.com (generiert mit KI)

Perioperatives Durvalumab beim resezierbaren NSCLC im Stadium IIA–IIIB [N2]

Aktualisierte Ergebnisse der Phase-III-Studie AEGEAN

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Vor der Ferienzeit

Beratungsfall Reisemedizin: Worauf es im Patentengespräch ankommt

Lesetipps
Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus