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Glyphosat

Bayer strebt Grundsatzurteil zu Haftungsrecht an

Darf ein Hersteller nach US-Bundesrecht überhaupt vor Krebsrisiken seines Produktes warnen? Bayer legt die Frage im Zuge des ersten Glyphosat-Verfahrens dem Obersten Gerichtshof Kaliforniens vor.

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San Francisco. Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer zieht in einem Verfahren um angebliche Krebsrisiken seines Totalherbizids Glyphosat vor das höchste Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien. Dabei geht es um den ersten Fall mit dem Krebsopfer Dewayne Johnson.

Erst im Juli hatte ein Berufungsgericht in San Francisco den Schaden- und Strafschadenersatz, den ein Geschworenengericht Johnson 2018 zugesprochen hatte, von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (17,2 Millionen Euro) gesenkt.

Bayer hatte die Entscheidung als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, aber ebenso betont, das Urteil sei nicht mit der Rechtslage vereinbar. Ein Gang vor den Obersten Gerichtshof Kaliforniens war daher erwartet worden.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts stehe im Konflikt mit dem Bundesrecht, argumentierte Bayer im Zuge der Einreichung des Berufungsantrages am Dienstag in San Francisco. Der Oberste Gerichtshof soll nun klären, ob ein Hersteller unter dem Staatsprodukthaftungsrecht überhaupt dafür haftbar gemacht werden kann, wenn keine Krebswarnung auf einem Produkt angebracht wird.

Denn: Das Bundesrecht erlaube eine solche Warnung nicht. In diesem Zusammenhang verweist Bayer auch immer wieder auf die Unterstützung durch die US-Regierung und ihr Umweltamt EPA, die Glyphosat weiterhin nicht als krebserregend einstuften. (dpa)

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