Glyphosat

Bayer strebt Grundsatzurteil zu Haftungsrecht an

Darf ein Hersteller nach US-Bundesrecht überhaupt vor Krebsrisiken seines Produktes warnen? Bayer legt die Frage im Zuge des ersten Glyphosat-Verfahrens dem Obersten Gerichtshof Kaliforniens vor.

Veröffentlicht:

San Francisco. Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer zieht in einem Verfahren um angebliche Krebsrisiken seines Totalherbizids Glyphosat vor das höchste Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien. Dabei geht es um den ersten Fall mit dem Krebsopfer Dewayne Johnson.

Erst im Juli hatte ein Berufungsgericht in San Francisco den Schaden- und Strafschadenersatz, den ein Geschworenengericht Johnson 2018 zugesprochen hatte, von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (17,2 Millionen Euro) gesenkt.

Bayer hatte die Entscheidung als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, aber ebenso betont, das Urteil sei nicht mit der Rechtslage vereinbar. Ein Gang vor den Obersten Gerichtshof Kaliforniens war daher erwartet worden.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts stehe im Konflikt mit dem Bundesrecht, argumentierte Bayer im Zuge der Einreichung des Berufungsantrages am Dienstag in San Francisco. Der Oberste Gerichtshof soll nun klären, ob ein Hersteller unter dem Staatsprodukthaftungsrecht überhaupt dafür haftbar gemacht werden kann, wenn keine Krebswarnung auf einem Produkt angebracht wird.

Denn: Das Bundesrecht erlaube eine solche Warnung nicht. In diesem Zusammenhang verweist Bayer auch immer wieder auf die Unterstützung durch die US-Regierung und ihr Umweltamt EPA, die Glyphosat weiterhin nicht als krebserregend einstuften. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Warum wird in Deutschland besonders viel operiert, Prof. Tauber und Herr von Hummel?

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Studiendesign der prospektiven, internationalen, multizentrischen, einarmigen Zusatzkohorte zur HD21-Studie mit Patientinnen und Patienten älter als 60 Jahre

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [3]

Fortgeschrittenes Hodgkin-Lymphom

BrECADD seit Juni 2025 zugelassen: geeignete Behandlungsoption auch für ältere Erkrankte

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG, Berlin
Abb. 1: Behandlungsalgorithmus der aktualisierten S3-Leitlinie für das SCLC im Stadium T3−4 und/oder N2−3, M0 („Limited Disease“, LD)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [1]

Kleinzelliges Lungenkarzinom im Stadium Limited Disease (LD-SCLC)

Neuer Standard: Durvalumab beim LD-SCLC in S3-Leitlinie empfohlen

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Abb. 1: LUMINANCE-Studie: Gesamtüberleben (OS) unter Behandlung mit EP (Etoposid + Platin) plus Durvalumab

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [4]

Kleinzelliges Lungenkarzinom

ED-SCLC: Real-World ähnliche Studie unterstreicht Effektivität von Durvalumab

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mikrovaskuläre Dysfunktion

Was ein Belastungs-EKG bei Angina-pectoris-Verdacht bringt

Lesetipps
Frau zeigt ihre Gewichtsabnahme, indem sie eine übergroße Hose hochhält.

© Liubomir / stock.adobe.com

Risikopersonen identifizieren

Unerwarteter Gewichtsverlust: Wie häufig ist Krebs die Ursache?