Antrag im Bundesrat

Bayern will weniger Bürokratie bei Aufbereitung von Medizinprodukten

Die bayerische Staatsregierung will mit einer Entschließung erreichen, dass Vorgaben für Vertragsärzte bei der hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten „passgenauer“ werden.

Veröffentlicht:

Berlin/München. Bayern drängt auf die Entlastung von Ärzten bei der hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten. In einem Antrag für die nächste Bundesratssitzung am 10. Februar plädiert die bayerische Staatsregierung dafür, „jegliche Ansätze zum Abbau bürokratischer Hemmnisse aufzugreifen“. Niedergelassene Ärzte seien hier mit Vorschriften aus verschiedenen Rechtsbereichen konfrontiert, die „in der Summe eine starke Belastung zusätzlich zur unmittelbaren Versorgung der Patienten verursachen“. Die regulatorischen Vorgaben sollten daher auf „verzichtbare Vorgaben“ hin überprüft werden.

Das gelte insbesondere für Paragraf 8 der Medizinproduktebetreiber-Verordnung. Dort würden Anforderungen an die Aufbereitung durch DIN-Normen konkretisiert. Bayern spricht sich dafür aus, diese Normen sollten vorab „von staatlicher Seite“ überprüft werden. Ziel müsse die Formulierung „passgenauer und situationsgerechter Anforderungen“ sein, die den Gesundheitsschutz gewährleisten, zugleich aber die Belastung der „Normadressaten auf das Notwendige beschränken“.

Die Staatsregierung plädiert dafür, die Entschließung zunächst von den Fachausschüssen im Bundesrat beraten zu lassen. (fst)

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