Der Konkrete Fall

Bei COVID-19 trennt sich Spreu vom Weizen

Eine Auslandskrankenversicherung deckt auch den Rücktransport nach Hause ab. Geprüft werden sollte, ob die Police auch in der Pandemie greift.

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Frage: Ich möchte, sofern es die Pandemielage im Sommer zulässt, mit meiner Familie in den Urlaub nach Italien fahren. Ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll, auch wenn ich privat versichert bin? Worauf muss ich achten?

Antwort: Eine Auslandskrankenversicherung ist für Privatversicherte dann sinnvoll, wenn ihre reguläre Krankenpolice für Deutschland den Rücktransport aus dem Urlaubsland ausschließt. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Ein eventuell nötiger Krankenrücktransport kann viele tausend Euro kosten und der Versicherte bleibt im schlimmsten Fall auf diesen Kosten sitzen. Die Verbraucherschützer haben die Angebote von 43 Versicherungsunternehmen untersucht und dabei besonderen Wert darauf gelegt, dass die Anbieter auch bei COVID-19 zahlen. Verbraucher sollten auf jeden Fall in die Bedingungen schauen, ob das bei ihrem Vertrag der Fall ist. Auch sollte geprüft werden, ob der Versicherer zahlt, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das entsprechende Urlaubsland ausgesprochen hat. Einige Gesellschaften schließen dann den Schutz nämlich aus. „Kommt die Reisewarnung, wenn die Urlauber bereits vor Ort sind, springen alle Versicherer ein, die Pandemien nicht generell ausschließen“, so Stiftung Warentest.

Wichtig zu wissen: Die Verträge gelten je nach Anbieter zwischen 42 und 70 Tage Reisedauer. „Wenn Quarantäne oder Ausreiseverbot den Aufenthalt verlängern, kann es schwierig sein, den Vertrag zu verlängern“, sagen die Verbraucherschützer. Deswegen sei es wichtig, beim Versicherer nachzufragen. Einige Gesellschaften verlängern in solchen Fällen aus Kulanz oder gegen Aufpreis.

Die Stiftung Warentest gibt Hinweise, was einen guten Vertrag ausmacht: Er sollte bei Pandemien zahlen und Behandlungs- und Transportkosten unbegrenzt übernehmen. Der Rücktransport sollte schon dann übernommen werden, wenn er medizinisch sinnvoll erscheint, nicht erst, wenn er medizinisch notwendig ist. Außerdem sollte der Versicherer für bestimmte Krankheiten wie schmerzstillende Zahnbehandlung und provisorischen Zahnersatz aufkommen.

Einige Reiseveranstalter bieten kostenfreien COVID-19-Zusatzschutz an, der greift, wenn ein Tourist während des Urlaubs erkrankt und Behandlung benötigt. Auch der Krankenrücktransport und Kosten für die Quarantäne sind darüber gedeckt. „Da sie aber nicht bei anderen Erkrankungen greifen, ersetzen sie eine keine reguläre Versicherung.“. (acg)

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