Der Konkrete Fall

Bei COVID-19 trennt sich Spreu vom Weizen

Eine Auslandskrankenversicherung deckt auch den Rücktransport nach Hause ab. Geprüft werden sollte, ob die Police auch in der Pandemie greift.

Veröffentlicht:

Frage: Ich möchte, sofern es die Pandemielage im Sommer zulässt, mit meiner Familie in den Urlaub nach Italien fahren. Ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll, auch wenn ich privat versichert bin? Worauf muss ich achten?

Antwort: Eine Auslandskrankenversicherung ist für Privatversicherte dann sinnvoll, wenn ihre reguläre Krankenpolice für Deutschland den Rücktransport aus dem Urlaubsland ausschließt. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Ein eventuell nötiger Krankenrücktransport kann viele tausend Euro kosten und der Versicherte bleibt im schlimmsten Fall auf diesen Kosten sitzen. Die Verbraucherschützer haben die Angebote von 43 Versicherungsunternehmen untersucht und dabei besonderen Wert darauf gelegt, dass die Anbieter auch bei COVID-19 zahlen. Verbraucher sollten auf jeden Fall in die Bedingungen schauen, ob das bei ihrem Vertrag der Fall ist. Auch sollte geprüft werden, ob der Versicherer zahlt, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das entsprechende Urlaubsland ausgesprochen hat. Einige Gesellschaften schließen dann den Schutz nämlich aus. „Kommt die Reisewarnung, wenn die Urlauber bereits vor Ort sind, springen alle Versicherer ein, die Pandemien nicht generell ausschließen“, so Stiftung Warentest.

Wichtig zu wissen: Die Verträge gelten je nach Anbieter zwischen 42 und 70 Tage Reisedauer. „Wenn Quarantäne oder Ausreiseverbot den Aufenthalt verlängern, kann es schwierig sein, den Vertrag zu verlängern“, sagen die Verbraucherschützer. Deswegen sei es wichtig, beim Versicherer nachzufragen. Einige Gesellschaften verlängern in solchen Fällen aus Kulanz oder gegen Aufpreis.

Die Stiftung Warentest gibt Hinweise, was einen guten Vertrag ausmacht: Er sollte bei Pandemien zahlen und Behandlungs- und Transportkosten unbegrenzt übernehmen. Der Rücktransport sollte schon dann übernommen werden, wenn er medizinisch sinnvoll erscheint, nicht erst, wenn er medizinisch notwendig ist. Außerdem sollte der Versicherer für bestimmte Krankheiten wie schmerzstillende Zahnbehandlung und provisorischen Zahnersatz aufkommen.

Einige Reiseveranstalter bieten kostenfreien COVID-19-Zusatzschutz an, der greift, wenn ein Tourist während des Urlaubs erkrankt und Behandlung benötigt. Auch der Krankenrücktransport und Kosten für die Quarantäne sind darüber gedeckt. „Da sie aber nicht bei anderen Erkrankungen greifen, ersetzen sie eine keine reguläre Versicherung.“. (acg)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Versicherungen

Was bei einer Arzthaftpflicht wichtig ist

Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP

Neue Statistik

72.000 Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland

Das könnte Sie auch interessieren
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!