Urteil Sozialgericht München

Bei Nichtantritt eines Arztsitzes rückt einziger Mitbewerber nicht automatisch nach

Tritt ein Kandidat seinen Kassensitz nicht an, kommt nicht zwingend der verbliebene Bewerber zum Zug. Laut Gericht ist damit die gesamte Ausschreibung hinfällig, das Verfahren muss neu gestartet werden.

Veröffentlicht:

München. Auch wenn es auf einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz nur zwei Bewerber gab, rückt bei Nichtantritt der ausgewählten Bewerberin der zweite Bewerber nicht automatisch nach. Auch dann ist das gesamte Verfahren hinfällig, und der Sitz muss gegebenenfalls neu ausgeschrieben werden, wie jetzt das Sozialgericht München entschied.

Im Streitfall hatte eine Neurologin eine hälftige Zulassung erhalten. Einziger Mitbewerber war der Kläger, der einen Neurologen anstellen wollte. Aus gerichtlich nicht näher festgestellten Gründen nahm die Neurologin ihre niedergelassene Praxistätigkeit nicht auf.

Kein Vergleich mit dem öffentlichen Dienst

Der unterlegene Mitbewerber meinte, dass nun automatisch er zum Zuge kommen müsse. Dies sei die beste Lösung für die Versorgung. Auch gebe es keine weiteren Mitbewerber, die dadurch übergangen würden. Dem folgte das Sozialgericht München nicht. Zur Begründung verwies es auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2003 zur Nachbesetzung in einer Berufsausübungsgemeinschaft. „Fällt eine Zulassung weg, erledigt sich damit auch die Entscheidung über die Nichtzulassung anderer Bewerber“, erklärte darin der damalige Kassenarztsenat.

Dieser Grundsatz gelte auch hier, urteilte nun das Sozialgericht München. Mit der Situation eines unterlegenen Bewerbers für ein Amt im öffentlichen Dienst sei das Verfahren zur Besetzung von Vertragsarztsitzen nicht vergleichbar. (mwo)

Sozialgericht München, Az.: S 38 KA 65/21

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kriminalität

Lebenslange Haft in Folterprozess gegen syrischen Arzt

Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Gesundheitspolitik

HPV-Impfung verhindert Krebs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

Lesetipps
Eine Person balanciert auf einem Grad.

© RFBSIP / stock.adobe.com

Große Datenbankanalyse

Schwindel als mögliches Warnsignal für Alzheimer

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

© Porträt: Antje Boysen / DEGAM | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?