Bei drohender Insolvenz lohnt rasches Handeln
KÖLN. Niedergelassene Ärzte, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, sollten möglichst früh in ein Insolvenzverfahren gehen. So können sie ihre Praxis unter Umständen noch retten, sagt Dr. Philipp Hackländer, Sozius der Berliner Kanzlei Schröder Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter am Amtsgericht im hessischen Friedberg. "Was die Insolvenzen von Freiberuflern betrifft, befinden wir uns erst am Anfang der Entwicklung", sagt Hackländer.