Fahrlässige Tötung
Bereitschaftsarzt verurteilt
Ein Patient stirbt nach der Applikation eines Fentanyl-Pflasters gegen einen Hexenschuss an Sauerstoffmangel des Gehirns. Der Arzt ist jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
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Wegen Fahrlässiger Tötung wurde ein Arzt zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt.
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MÜNCHEN. Wegen fahrlässiger Tötung eines Patienten ist ein Bereitschaftsarzt vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden.
Der 57 Jahre alte Mediziner hatte einem Reiseunternehmer aus Bremen gegen einen Hexenschuss ein Fentanyl-Pflaster, das dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, verabreicht.
Der 46 Jahre alte Patient starb nach mehreren Tagen an Sauerstoffmangel des Gehirns. Die Applikation des Pflasters war in diesem Fall laut Urteil völlig fehl am Platz.
Der Unternehmer hatte sich im Februar 2011 beim Abbau seines Standes auf einer Freizeitmesse in München überhoben. Als der Bereitschaftsarzt bei ihm in einem Hotel eintraf, konnte sich der 46-Jährige kaum bewegen.
Der Bereitschaftsarzt spritzte Morphin und ließ das mehrere Tage wirksame Pflaster da. Der Angeklagte will den Patienten auf die Risiken hingewiesen haben.
Tags darauf fanden Hotelmitarbeiter den Gast in seinem Zimmer nicht mehr ansprechbar vor. Der Notarzt reanimierte ihn, doch im Krankenhaus fiel der Patient ins Koma und starb nach fünf Tagen.
Nach Angaben der Witwe war ihr Mann sehr sportlich und kerngesund. Laut Gutachten war der Tod des Unternehmers eine Folge der Fentanyl-Behandlung. Diese sei bei den angegebenen Beschwerden nicht angebracht gewesen. (dpa)
Amtsgericht München, Az.: 125 Js 1228 89/11