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Urteil

Berufsverbot für Cortison-Ärztin

Eine Allgemeinmedizinerin gestand, 500 Patienten Cortinson gegeben zu haben - ohne deren Wissen. Nun erhielt sie ihr Urteil.

Veröffentlicht:

PADERBORN. Wegen heimlicher Behandlung von Patienten mit Cortison hat das Landgericht Paderborn nun eine Ärztin zu einer Gefängnisstrafe über zwei Jahre auf Bewährung und zu einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt.

Das Gericht sprach die Paderbornerin in 277 Fällen unter anderem wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung für schuldig.

Die Allgemeinmedizinerin hatte erst kurz vor Prozessende gestanden, mehr als 500 Patienten ohne ihr Wissen mit Cortison behandelt zu haben. Das Gericht wertete strafmildernd, dass die Ärztin bereits finanziell ruiniert sei.

Die 45-Jährige hatte in den Jahren 2002 bis 2010 bei Eigenblut-Therapien an Allergie- und Neurodermitis-Patienten ohne deren Wissen ein cortisonhaltiges Präparat verwendet.

Sie habe ihren Patienten nur helfen wollen, ließ sie über ihren Verteidiger erklären. Sie sei nach der Behandlung einer Patientin mit dem Präparat von dem Erfolg überzeugt gewesen.

Die 522 Patienten, darunter zahlreiche Kinder, die sie anschließend, ohne deren Wissen mit Cortison behandelt hatte, hätten die Verabreichung der zum Teil enormen Mengen ohne bleibende Schäden überstanden.

Mit dem Urteil folgte die 5. Große Strafkammer des Landgerichts dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft und ein längeres Berufsverbot gefordert. (dpa)

Az.: KLs 39/13

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