Direkt zum Inhaltsbereich

Besteuerung für Betriebsausflüge und -feiern geändert

Vor allem umsatzsteuerbefreite Praxen profitieren von einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (mwo). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Grundlagen für die Besteuerung von Betriebsausflügen oder -feiern mit hohen Ausgaben geändert. Von dem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil profitieren insbesondere umsatzsteuerbefreite Arztpraxen.

Die steuerliche Behandlung von Betriebsausflügen und -feiern hängt von den Kosten ab. Betragen sie höchstens 110 Euro je teilnehmendem Arbeitnehmer, so gelten sie als insgesamt betrieblich veranlasste "Aufmerksamkeit", also als normale Betriebsausgaben, die auch zum Vorsteuerabzug berechtigen.

Liegen die Kosten höher, so gelten sie als teilweise privat veranlasst. Nach bisheriger Rechtsprechung blieb dann der Vorsteuerabzug bestehen, die Ausgaben wurden aber komplett als Entnahme behandelt. Sprich: Der Arbeitgeber beziehungsweise Praxischef musste für die Mitarbeiter anteilig Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen.

Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun aufgegeben und die Besteuerung genau umgedreht: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sei ein Vorsteuerabzug nicht mehr zulässig. Dafür entfällt nach dem Münchner Urteil nun aber die Entnahmebesteuerung.

Übliche Arztpraxen, deren Umsätze ohnehin von der Umsatzsteuer befreit sind, profitieren von der neuen Rechtsprechung, weil sie den bislang zulässigen Vorsteuerabzug ohnehin nicht nutzen konnten.

Aber auch für umsatzsteuerpflichtige Praxen und Gesundheitseinrichtungen können sich Vorteile ergeben, wenn die Ausgaben zu größeren Teilen nicht der Umsatzsteuer unterliegen, wie etwa ein gemeinsamer Theaterbesuch.

Az.: V R 17/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum das Altersvorsorgedepot ein Quantensprung ist

Das könnte Sie auch interessieren
Geldschein, teilweise bedeckt von Stethoskop

© photocrew / stock.adobe.com

Kostenstrukturanalyse

Privatanteil an den Einnahmen geht leicht zurück

Logo Beyond Imaging

© Beyond

Beyond Imaging

KI-gestützte Prostata- und Kopf-MRT

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Diagnostic Results

© Diagnostic Results

Bioeksen

Molekulare PCR-Diagnostik am PoC

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärzte Einsamkeit erkennen und ansprechen, Professor Adli?

Lesetipps
Ausgestreckte Hand gegenüber einer Impfspritze.

© anyaivanova / Getty Images / iStock

Überprüft

5 Mythen übers Impfen im Faktencheck

Lipoprotein(a)-Partikel

© Juan Gärtner / stock.adobe.com

Cholesterin

Intensive LDL-Senkung bei hohem Lp(a): Warum das schwierig werden kann