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Betriebliche Altersvorsorge: Schub durch neues Gesetz?

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KÖLN. Der Anteil der Berufstätigen, die über eine betriebliche Altersversorgung oder berufsständische Versorgungswerke ihren Ruhestand absichern, ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. So liegt die Quote in Rheinland-Pfalz etwa doppelt so hoch wie in Sachsen-Anhalt (47 Prozent gegenüber 24 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommt eine Erhebung im Rahmen des AXA Deutschland-Report 2017. Das anstehende neue Betriebsrentenstärkungsgesetz kann daher vor allem in Ländern mit unterdurchschnittlichen Abdeckungen Wirkung entfalten, so die AXA. Die Verbraucherzentrale Bayern sieht die vorgesehene Verpflichtung des Arbeitgebers, 15 Prozent des Sparbeitrages zuzuschießen, als zu niedrig an. Sie fordert 40 Prozent. (maw)

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