Schutz vor Naturgewalten

Betriebsausfall durch Unwetter einkalkulieren

Extreme Unwetter nehmen immer mehr zu. Praxen sollten sich gut versichern – selbst im zweiten Stock: Ist die Praxis nicht zugänglich, drohen massive Betriebsausfälle.

Anne-Christin GrögerVon Anne-Christin Gröger Veröffentlicht:
Wasser bahnt sich seinen Weg: Auch Praxen, die nicht überflutet werden, müssen oft mit hohen Kosten für den Betreibsausfall rechnen.

Wasser bahnt sich seinen Weg: Auch Praxen, die nicht überflutet werden, müssen oft mit hohen Kosten für den Betreibsausfall rechnen.

© Thaut Images / fotolia.com

KÖLN. Niedergelassene Ärzte sollten beim Abschluss einer Praxisinventarversicherung darüber nachdenken, Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsche in der Police mitzuversichern. Dazu rät der Versicherungsmakler Ecclesia. "Überschwemmungen oder Wasserschäden durch Starkregen können die teuren Geräte in der Praxis zerstören", sagt Marcel Nunne, Leiter Geschäftsfeld Ambulantes Gesundheitswesen bei dem Detmolder Makler. Auch wer seine Praxis in oberen Stockwerken hat, sollte seine Versicherungsverträge prüfen. Denn wenn eine Überschwemmung in den unteren Etagen die Praxis unzugänglich macht, kann die Betriebsunterbrechung teuer werden. "Deswegen ist es auch empfehlenswert, die Elementardeckung auch in der Betriebsunterbrechungspolice gegen einen Aufpreis mitzuversichern", sagt Nunne.

Extreme Naturereignisse wie Überschwemmung oder Starkregen sind in den vergangenen Jahren häufiger geworden. Das Jahr 2016 war besonders schlimm. Im Frühsommer wüteten mehrere Unwetter und setzten vor allem Gebiete in Bayern und Baden-Württemberg unter Wasser. Was viele Ärzte nicht wissen: Schäden an medizinischen Geräten oder anderem Praxisinventar, die durch Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsche entstehen, sind nicht automatisch in der Inventarpolice abgesichert, sondern müssen über einen Elementarschadenbaustein eingeschlossen werden, sagt Nunne.

Das gleiche gilt für die Versicherung gegen Betriebsunterbrechung. Liegt der Praxisbetrieb wegen eines Hochwassers über mehrere Tage oder sogar Wochen lahm, kann das große finanzielle Einbußen bedeuten. Patienten wandern ab, Löhne für das Praxispersonal und die Miete müssen dennoch weiter gezahlt werden. In solchen Fällen springt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein, vorausgesetzt, sie hat einen entsprechenden Elementarschadenschutz.

Hierzulande sind relativ wenige Gebäude gegen extreme Naturgefahren geschützt. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sind es deutschlandweit 40 Prozent. Die Zahl variiert jedoch nach Bundesland. In Baden-Württemberg, wo es lange Zeit eine Versicherungspflicht gab, sind es 94 Prozent, in Niedersachsen nur 17 Prozent. Im schlimmsten Fall sind Haus und Praxis zerstört, die Versicherung zahlt aber nicht, weil keine Police abgeschlossen war.

In den vergangenen Jahren ist deshalb immer wieder der Staat mit Steuermitteln eingesprungen, wenn Hausbesitzer nach einem schweren Unwetter vor dem finanziellen Ruin standen. Diese Entwicklung missfällt immer mehr Politikern, und sie versuchen, mit Aufklärungskampagnen und erhöhtem Druck Hausbesitzer zur privaten Vorsorge zu motivieren.

Einige Bundesländer haben deswegen einen Entschluss gefasst. Wer sich nicht versichert, sei es aus Unwissenheit, Sparsamkeit oder fehlendem Risikobewusstsein, darf künftig nicht mehr automatisch damit rechnen, dass ihm der Staat mit Steuermitteln hilft, so ein Beschluss der Ministerpräsidenten. Die bayerische Landesregierung ist vorgeprescht und hat als erstes Land einen konkreten Umsetzungstermin genannt: Zum 1. Juli 2019 will sie Hochwasseropfern nur noch dann Soforthilfen zahlen, wenn für das betroffene Gebäude kein Versicherungsschutz zu bekommen war.

Andere Länder wie Sachsen oder Nordrhein-Westfalen wollen nicht ganz so strikt vorgehen. NRW will außerdem darauf achten, ob der Kauf einer Versicherung für den Kunden wirtschaftlich machbar war, und Sachsen will dem Einzelfall entscheiden. "Im Fall eines Schadensereignisses ist zunächst eine Entscheidung des Kabinetts herbeizuführen, bevor die genannten Regelungen greifen", sagt ein Regierungssprecher.

In Bayern haben die Aktionen der Landesregierung immerhin dazu geführt, dass Menschen beim Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung auch nach einer Elementardeckung fragen, sagt Dr. Inge Sommergut, Sprecherin der Versicherungskammer Bayern, die einen großen Teil der Gebäude im Freistaat versichert. "Mittlerweile schließt rund die Hälfte unserer Kunden beim Erwerb einer neuen Wohngebäudeversicherung den Elementarschutz mit ein."

Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern ist ohnehin skeptisch, wie streng die Länder ihre Vorgaben einhalten werden, wenn es erst einmal wieder so weit ist. "Wir begrüßen zwar die Initiative, dass Menschen privat vorsorgen, messen aber den Hochwasserrichtlinien der Länder nicht allzu große Bedeutung zu", sagt er. "Wenn der politische Druck nach einem Unwetter entsprechend hoch ist, kann da noch viel kippen."

Mehr zum Thema

Point-of-Care-Diagnostik

PKV bringt schnelle PoC-Coronadiagnostik in die Arztpraxen

Drogenpolitik

Mit der Cannabis-Freigabe gewinnt die Selbstmedikation

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“