Betriebsprüfung - für den Fiskus gelten Grenzen

Veröffentlicht:

FRANKFURT (lu). Wenn das Finanzamt eine Arztpraxis einer Betriebsprüfung unterzieht, dürfen die Finanzbeamten nur Einsicht in solche Unterlagen verlangen, die beim Steuerpflichtigen ihrer Art nach erwartet werden dürfen. Ein darüber hinausgehendes Verlangen nach Akteneinsicht ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) rechtswidrig. Zudem dürfen sich die Praxischefs weigern, konkrete Unterlagen herauszugeben, wenn dies ihr Berufsgeheimnis als Arzt verletzen würde.

Allerdings kann das Finanzamt grundsätzlich verlangen, dass Ärzte die entsprechenden Dokumente, etwa GOÄ-Rechnungen von Privatpatienten oder Selbstzahlern, in neutralisierter Form vorlegen. Im konkreten Fall hatte ein Rechtsanwalt die Herausgabe von mandantenbezogenen Unterlagen verweigert, obwohl das Finanzamt sie nur in neutralisierter Form haben wollte.

Urteil des BFH, Az.: VIII R 78/05

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

MVZ

Augenärzte stellen sich gegen Investoren mit Marktmacht

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Freie Berufe

Dreiviertel aller Psychotherapeuten sind weiblich

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann drückt auf eine Klingel.

© Animaflora PicsStock / stock.ado

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung