Betriebsprüfung - für den Fiskus gelten Grenzen

Veröffentlicht:

FRANKFURT (lu). Wenn das Finanzamt eine Arztpraxis einer Betriebsprüfung unterzieht, dürfen die Finanzbeamten nur Einsicht in solche Unterlagen verlangen, die beim Steuerpflichtigen ihrer Art nach erwartet werden dürfen. Ein darüber hinausgehendes Verlangen nach Akteneinsicht ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) rechtswidrig. Zudem dürfen sich die Praxischefs weigern, konkrete Unterlagen herauszugeben, wenn dies ihr Berufsgeheimnis als Arzt verletzen würde.

Allerdings kann das Finanzamt grundsätzlich verlangen, dass Ärzte die entsprechenden Dokumente, etwa GOÄ-Rechnungen von Privatpatienten oder Selbstzahlern, in neutralisierter Form vorlegen. Im konkreten Fall hatte ein Rechtsanwalt die Herausgabe von mandantenbezogenen Unterlagen verweigert, obwohl das Finanzamt sie nur in neutralisierter Form haben wollte.

Urteil des BFH, Az.: VIII R 78/05

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Statistisches Bundesamt

Beschäftigte arbeiten 2026 2,4 Arbeitstage mehr

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Person im CT.

© oksanazahray / stock.adobe.com

Risikoadaptiertes Vorgehen

Lungenkrebs-Screening: Nach Rauchstopp erst später ins CT?

Eine Frau hat Schmerzen im Unterbauch aufgrund einer Blasenentzündung und hält sich mit der Hand den unteren Bauch.

© Aleksandr Rybalko / stock.adobe.com

Urogenitale Malignome

Akute Zystitis kann auf künftigen Krebs hinweisen

Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!