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Folge 23

Billigkeitsunterhalt - Notnagel für Härtefälle

Greifen die klassischen Unterhaltskriterien im Scheidungsfall nicht, so können Ex-Partner noch darauf hoffen, dass ihnen die Richter die Billigkeit zugestehen.

Von Stephan Anft Veröffentlicht:
Der Billigkeitsunterhalt: Notnagel bei Unterhaltsklagen im Scheidungsfall.

Der Billigkeitsunterhalt: Notnagel bei Unterhaltsklagen im Scheidungsfall.

© Robert Kneschke / fotolia.com

Gehen Ärzteehen auseinander, so haben Ex-Partner mit dem Billigkeitsunterhalt auch dann noch eine bescheidene Chance, Unterhaltsleistungen zu bekommen, wenn die Kriterien für die klassischen Unterhaltsleistungen nicht gegeben sind.

Zu diesen zählen, wie berichtet, der Betreuungsunterhalt, der Unterhaltsanspruch wegen Alters, der Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, der Erwerbslosenunterhalt, der Aufstockungsunterhalt, der Wegfall einer nicht nachhaltig gesicherten Tätigkeit sowie auch der Ausbildungsunterhalt.

Der Billigkeitsunterhalt dient Gerichten quasi als Notnagel, mit dem widrige Umstände herangezogen und Unterhaltsverpflichtungen festgeklopft werden können. Seit das 2008 in Kraft getretene neue Unterhaltsrecht vor allem die Eigenständigkeit und die Selbstverantwortung für den Ex-Partner hervorhebt, ist es daher für verlassene Partner oft schwer, einen Unterhaltsanspruch vor Gericht durchzusetzen - vor allem, wenn objektiv gesehen die Arbeitskraft noch voll am Markt einbringbar ist.

Richter können dem Ex-Partner zum Beispiel dann einen Unterhalt zubilligen, wenn die Rollenverteilung in der Ehe für die Ehefrau so klassisch auf die reine Kindererziehung limitiert war, dass sie somit nicht auf dem Arbeitsmarkt in Erscheinung treten konnte, selbst wenn sie es gewollt hätte.

Ein weiteres Szenario ist denkbar: Hatte beispielsweise ein Arzt eine längere Haftstrafe zu verbüßen, während der die Frau nicht arbeitete und alleine die Kinder durchfütterte, so kann das Gericht ihr Unterhalt zubilligen, wenn sich der Mediziner nach seiner Haftentlassung dazu entscheidet, der Familie den Rücken zu kehren.

Stephan Anft ist Fachanwalt für Familienrecht bei Haibach Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht, Gießen und Frankfurt; www.haibach.com Rechtsanwalt Rudolf Haibach beantwortet Ihre Fragen zur Trennung im Scheidungsforum: http://www.aerztezeitung.de/community/forums/47.aspx

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