Medizintechnik

Branche setzt auf Register

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DÜSSELDORF. Register können ein sinnvolles Instrument sein, um den Nutzen und die Innovationskraft von medizintechnischen Neuerungen frühzeitig erkennen zu können. Davon geht Professor Nicole Eter aus, Direktorin der Augenklinik am Uniklinikum Münster.

Bei manchen technischen Entwicklungen werde der Vorteil für die Patienten sofort deutlich, sagte Eter vor Kurzem auf der Tagung "Wie kommt die Innovation zum Patienten?" des NRW-Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung und des Clusters MedizinTechnik.NRW.

"Bei anderen braucht man Daten der Register, um erkennen zu können, ob sie den Patienten nützen oder nicht."

Registerstudien, so heißt es in einer Definition des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa), sind retrospektive Untersuchungen, "bei denen praxisbezogene Daten zu Diagnose und Therapie bei einer in einem Register vollständig erfassten Population in einem definierten Indikationsgebiet (z.B. alle Herzinfarktpatienten eines Klinikverbunds) erhoben werden können".

Auch Dr. Hermann Monstadt plädierte für Registerstudien nach der Zulassung von Medizintechnik-Produkten. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der phenox GmbH, die auf Produkte für die interventionelle Neuroradiologie spezialsiert ist.

Beim GBA auf Erprobung drängen

Registerstudien könnten dazu beitragen, das aus Sicht der Industrie unbefriedigende Erstattungsverfahren zu verbessern, glaubt Monstadt. Der nächste Schritt wären dann randomisierte Studien. Bei der Finanzierung brauchten viele Unternehmen Unterstützung, betonte er. "Wir wollen uns dem Thema stellen, aber es sind enorme Kosten."

Über Register könnten die Daten von einer großen Zahl von Patienten erfasst werden, sagte Dr. Matthias Perleth, Leiter der Abteilung Fachberatung Medizin im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). "Über sie kann man schnell Hinweise bekommen, wenn etwas nicht stimmt."

Den häufig gehörten Vorwurf, der GBA sei eine Innovationsbremse, wies Perleth zurück. Das Gremium müsse Methoden vergleichen, das dauere. Ohnehin werde in Deutschland nur ein Bruchteil aller Innovationen in der Medizintechnik einer Bewertung unterzogen.

"Es sind vor allem die kontroversen Methoden, die in den Gemeinsamen Bundesausschuss kommen", sagte er.

Zudem hätten die Hersteller die Möglichkeit, direkt beim GBA vorstellig zu werden, um neue Produkte und Verfahren mit Potenzial einer Erprobung unterziehen zu lassen. "Das könnte es ermöglichen, dass Innovationen schneller zur Verfügung stehen", so Perleth.

Der GBA gibt keine Informationen dazu, wie viele Unternehmen von der Erprobungsregelung Gebrauch machen und mit welchem Erfolg. (iss)

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