Maskenpflicht

Brandenburger Kabinett verlängert Corona-Verordnung unverändert

Trotz angespannter Infektionslage will Brandenburgs Landesregierung die Maskenpflicht vorerst nicht ausweiten.

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Potsdam. In Brandenburg gibt es auch weiterhin keine Maskenpflicht in Innenräumen. Am Dienstag beschloss das Landeskabinett in einem Umlaufverfahren, die aktuelle Coronaverordnung ohne Änderungen bis zum 24. November zu verlängern. Damit gilt die Maskenpflicht in der Mark weiterhin nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie den öffentlichen Räumen von Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose, Asylsuchende und Geflüchtete.

Zuvor hatte sich besonders Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher für die Einführung einer Maskenpflicht etwa in Supermärkten ausgesprochen. Die Grünen-Politikerin scheiterte aber am Widerstand vor allem des Koalitionspartners CDU. „Die Infektionslage ist angespannt, die Situation in vielen Krankenhäusern schwierig“, so Nonnemacher am Dienstag in Potsdam.

Hohe stationäre Fallzahl

Bereits heute sei die Zahl der Menschen, die mit einer bestätigten Corona-Infektion stationär versorgt werden müssen, sehr hoch. „Gleichzeitig gibt es im medizinischen Bereich erhebliche Personalausfälle durch Erkrankungen.“ Man müsse damit rechnen, dass die Fallzahlen in den kommenden Wochen deutlich steigen werden.

Im September hatte sich das Brandenburger Kabinett darauf verständigt, dass zur Bewertung der Infektionslage künftig bestimmte Parameter herangezogen werden sollen. Dazu zählen etwa der Anteil freier betreibbarer Intensivbetten, die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz sowie die Zahl der stationären COVID-19-Patientinnen und Patienten. Bei diesen Richtwerten ist in Brandenburg momentan nur der Alarmwert der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz überschritten. Alle anderen Werte sind weiter im grünen Bereich. (lass)

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