Brückenbau in die Versorgung

Arbeitsmediziner fordern mehr Berücksichtigung im Präventionsgeschehen ein

Die Arbeitsmediziner fordern die stärkere intersektorale Einbindung ihres präventiven Potenzials als Brücke vom Arbeitsplatz in die Versorgung außerhalb der Unternehmen.

Veröffentlicht:

München. In der Nationalen Präventionsstrategie wird die Arbeitswelt mit 46 Millionen Akteuren als größtes Präventionssetting noch nicht adäquat berücksichtigt. Hier sei mit Blick auf die elektronische Patientenakte (ePA), aber auch das Potenzial der telemedizinisch basierten, arbeitsmedizinischen Versorgung noch ein weiterer Brückenbau notwendig, monierte Dr. Thomas Nesseler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), am Mittwoch in München auf Nachfrage der Ärzte Zeitung im Rahmen der Pressekonferenz zur Eröffnung der 64. Wissenschaftlichen Jahrestagung der DGAUM in der bayerischen Kapitale. Die ePA könne maßgeblich dazu beitragen, die intersektorale Durchlässigkeit zu forcieren.

DGAUM-Präsident Professor Thomas Kraus verwies auf die derzeit virulente Debatte um die facettenreichen Mängel, mit der das deutsche Gesundheitssystem behaftet sei, und appellierte an die maßgeblichen, auch gesundheitspolitischen Akteure, die Arbeitsmediziner in die Tätigkeiten der anderen Disziplinen einzubinden, um das Potenzial der Arbeitsmedizin als präventives Fach – exemplarisch sei auf die verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen verwiesen – zu nutzen. (maw)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 13.03.202422:04 Uhr

Von Seiten der DGAUM wird leider verschwiegen, daß es für Fachärzte für Arbeitsmedizin angesichts von derzeit ca. 44 000 000 "Vollarbeitern" (statistische BMAS-Größe) und N = 82 (!!!) Berufskrankheiten (BK)-Entitäten (Anlage 1 BKV) gar keine Kassenzulassung gibt: die KBV als Mitherausgeberin des Deutschen Ärzteblatts verhindert bzgl. Arbeitsmedizin die freie Arztwahl der BK-Opfer - cui bono?

PS: Das aktuelle Berufskrankheiten (BK)-P r ä v e n t i o n s d e s a s t e r (*) hätten die nach § 1 SGB VII zuständigen Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsträger (sog. Berufsgenossenschaften / BG` en und U n f a l l kassen) "mit allen geeigneten Mitteln" (!!!) verhindern sollen - oder?
(* N = 201723 anerkannte BK-Fälle i. J. 2022 mit tagtäglich ca. N = 6 BK-Todesfällen (cave BERUFKREBS und Dunkelzifferproblematik / amtliche BMAS-Statistik.)

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