Behandlungsfehlerstatistik

Bundesärztekammer sieht „offene Fehlerkultur“ im Arztalltag

Die Anzahl der Anträge wegen Verdachts auf Behandlungsfehler ist im zweiten Coronajahr deutlich zurückgegangen, zeigt die Statistik. BÄK-Vize Lundershausen lobt die Fehlerkultur in der Ärzteschaft.

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Behandlungsfehler? Jedes Jahr veröffentlicht die Bundesärztekammer aggregierte Zahlen der Gutachterkommissionen in den Landesärztekammern zu den Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler und den Entscheidungen darüber.

Behandlungsfehler? Jedes Jahr veröffentlicht die Bundesärztekammer aggregierte Zahlen der Gutachterkommissionen in den Landesärztekammern zu den Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler und den Entscheidungen darüber.

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Berlin. Weniger Anträge, weniger Entscheidungen über Verdachtsfälle auf ärztliche Behandlungsfälle: Offensichtlich pandemie-bedingt haben die Gutachterkommissionen der Landesärztekammern im vergangenen Jahr weniger Fälle vorgelegt bekommen als im Jahr 2020. Das geht aus der Statistischen Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für 2021 hervor, die am Donnerstag von der Bundesärztekammer (BÄK) veröffentlicht worden ist.

Demnach haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2021 bundesweit insgesamt 5324 Sachentscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen, fast ein Drittel weniger als 2020. Ein Jahr zuvor waren es noch 7055 Sachentscheidungen gewesen. In 1416 Fällen habe ein Behandlungsfehler vorgelegen, davon sei in 1293 Fällen der Behandlungsfehler oder auch ein Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt worden, der einen Anspruch der Patientin oder des Patienten auf Entschädigung begründet habe, geht aus den veröffentlichten Zahlen hervor. Ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel ohne kausalen Gesundheitsschaden als Folge lag demzufolge in 180 Fällen vor.

„Überall dort, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – auch in der Medizin. Damit gehen wir offen um, lernen aus ihnen und unterstützen betroffene Patientinnen und Patienten, zu ihrem Recht zu kommen“, kommentierte Dr. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer und Co-Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK, die Zahlen.

Lundershausen: Kein Fehler soll zweimal passieren

Lundershausen hob laut Mitteilung der BÄK zur Behandlungsfehlerstatistik hervor, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten zwar nicht immer Heilung versprechen könnten, wohl aber, dass sie sich mit ganzer Kraft für die Qualität ihrer Behandlung und damit für ihre Sicherheit einsetzten. Qualitätszirkel, Peer-Reviews, aber auch Konsile, Tumorkonferenzen oder Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowie anonyme Fehlermeldesysteme gehörten in medizinischen Einrichtungen längst zum Alltag. „Jeder Fehler innerhalb der Behandlung ist einer zu viel. Unser Ziel ist es auszuschließen, dass ein und derselbe Fehler zweimal passiert“, so die BÄK-Vizepräsidentin.

Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren laut Statistik Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In rund 400 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.

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