Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil Bundesarbeitsgericht

Bundesarbeitsgericht bestätigt Kündigung einer MFA nach verweigerter Corona-Impfung

Ein Krankhaus in Rheinland-Pfalz hat eine Medizinische Fachangestellte zu Recht entlassen, die keinen Schutz gegen SARS-CoV-2 vorweisen konnte.

Veröffentlicht:
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen forderte von Klinikmitarbeitern einen entsprechenden Nachweis.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen forderte von Klinikmitarbeitern einen entsprechenden Nachweis.

© fotoheide / stock.adobe.com

Erfurt. Eine medizinische Fachangestellte, die entgegen dem Hygienekonzept des Arbeitgebers eine Corona-Impfung abgelehnt hat, konnte jedenfalls während der Probezeit entlassen werden. Darin lag keine unzulässige Maßregelung, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied.

Die Klägerin arbeitete seit Februar 2021 als MFA in einem kommunalen Krankenhaus in Rheinland-Pfalz. Zum Schutz der Mitarbeiter und Patienten galt dort schon vor der von Mitte März bis Ende 2022 geltenden Einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Ziel, alle Beschäftigten gegen Sars-CoV-2 zu impfen. Die MFA weigerte sich und nahm entsprechende Angebote der Klinik nicht wahr. Im Juli 2021, also noch während der sechsmonatigen Probezeit, erhielt sie daher die Kündigung.

Kündigung muss nicht begründet werden

Während der Probezeit müssen Arbeitgeber eine Kündigung nicht begründen. Dennoch kann die Kündigung unwirksam sein, wenn es sich um eine unzulässige Maßregelung handelt.

Das ist hier aber nicht der Fall, urteilte das BAG. Ziel der Klinik sei nicht eine Maßregelung der MFA gewesen. Motiv der Kündigung sei vielmehr „der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal“ gewesen.

Dass die gesetzliche Impfpflicht für Gesundheitseinrichtungen erst später eingeführt wurde, sei „rechtlich ohne Bedeutung“. Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten begegne die Kündigung keinen Bedenken, betonten die Erfurter Richter. Ob dies auch nach Ablauf der Probezeit gelten würde, hatte das BAG nicht zu entscheiden. (mwo)

Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 309/22

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Wie Haus- und Fachärzte gemeinsam Impflücken schließen

© Vladimir Vladimirov | iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Round-Table-Gespräch

Wie Haus- und Fachärzte gemeinsam Impflücken schließen

Anzeige | Viatris Germany GmbH
Die häufigsten Praxisfragen zur Influenzaimpfung

© Aitor Diago | Getty Images

Wer, wann, womit?

Die häufigsten Praxisfragen zur Influenzaimpfung

Anzeige | Viatris Germany GmbH
Hohe Verantwortung, moderate Impfquote

© FatCamera | Getty Images (Symbolbild mit Fotomodellen)

Impfstatus Klinikpersonal

Hohe Verantwortung, moderate Impfquote

Anzeige | Viatris Germany GmbH
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Dr. Gunther Gosch ist Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin aus Magdeburg und beschäftigt sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit der Notwendigkeit von Impfungen, insbesondere bei Säuglingen und Kindern.

© Portraitfoto Dr. Gosch: © Kai Spaete, Viren: © [M] Dr_Microbe / Getty Images / iStock; Bakterien: © [M] Kateryna_Kon / stock.adobe.com

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Auffrischimpfung: Polio und Pertussis vergessen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hormone, Schwangerschaft, Wechseljahre

Warum ein Diabetes Frauen anders trifft als Männer

Raumfahrtmediziner im Porträt

Jens Jordan – ein Arzt für Weltall und Erde

Lesetipps
Dreidimensionale gerenderte Darstellung der Anatomie des menschlichen Herzens.

© PIC4U / stock.adobe.com

Schutzmechanismus entdeckt?

Warum Krebs im Herzen selten vorkommt

Eine Frau hat einen kleinen Ventilator in der Hand.

© Marcus Brandt/dpa

Auf einen Blick

Unsere Beiträge zum Thema Hitze in der Übersicht