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Gesetzliche Regelung nötig

Bundesdatenschutzbeauftragter hält 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für möglich

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht keine datenschutzrechtlichen Probleme, die eine 3G-Pflicht für Arbeitnehmer prinzipiell ausschließen würden.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält eine generelle 3G-Pflicht am Arbeitsplatz durch gesetzliche Änderungen für möglich.

„Die weitergehende oder sogar pauschale Abfrage des Impf- oder Teststatus der Beschäftigten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber braucht eine Rechtsgrundlage, die noch geschaffen werden muss“, sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Mittwoch. „Eine gesetzliche 3G-Pflicht am Arbeitsplatz ist aber grundsätzlich datenschutzrechtlich vorstellbar.“

3G-Regel von „Ampel“ geplant

SPD, Grüne und FDP planen eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Sie würde bedeuten, dass Beschäftigte nachweisen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Viele Fragen sind noch ungelöst.

Die Umsetzung einer verpflichtenden 3G-Regelung müsse „datenschutzfreundlich ausgestaltet werden“, so Kelber.

Die Arbeitgeber könnten demnach darauf verzichten, den Unterschied zwischen Impf-, Genesenen- oder Test-Status zu kennen. „Erforderlich sind klare, rechtssichere Regelungen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten und den Infektions- beziehungsweise Gesundheitsschutz verhältnismäßig in Ausgleich bringen. (dpa)

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