Online-Banking

Bundesgerichtshof stärkt Bankkunden

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position von Bankkunden beim Online-Banking gestärkt.

Die Karlsruher Richter formulierten in ihrem Urteil vom Dienstag hohe Anforderungen für den Fall, dass streitig ist, ob der Kontoinhaber selbst oder eine andere Person ohne sein Wissen eine Überweisung in Auftrag gegeben hat.

Auch wenn alles so aussieht, als ob sich der Kunde mit gültiger PIN- und TAN-Nummer identifiziert hat, muss demnach geklärt sein, dass das Sicherungssystem zum Zeitpunkt der Überweisung unüberwindbar war, ordnungsgemäß angewendet wurde und fehlerfrei funktioniert hat.

Dem Kontoinhaber darf auch nicht einfach grob fahrlässiges Verhalten unterstellt werden, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt.

Im konkreten Fall hatte es im Online-Banking-System der Hamburger Sparkasse 2011 Störungen gegeben - aus ungeklärten Umständen wurden einem Fitnessstudio insgesamt knapp 240.000 Euro überwiesen.

Bevor sich die Bank das Geld zurückbuchen konnte, wurde ein Großteil der Summe vom Geschäftskonto des Fitnessstudios an einen Rechtsanwalt transferiert. Über die dafür eingesetzte PIN- und TAN-Nummer verfügte der Geschäftsführer des Studios.

Die Sparkasse fordert von ihm das Geld samt Zinsen zurück und hatte damit in den Vorinstanzen Erfolg. Nun muss das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Fall neu verhandeln und entscheiden. (dpa)

Az.: XI ZR 91/14

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Anlageklassen sich 2026 lohnen

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann im Krankenhaus beim Essen.

© fresnel6 / stock.adobe.com

Neue S3-Leitlinie

Ernährungs-Screening bei Menschen mit Krebs sollte Routine werden

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe