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Urteil

Bundessozialgericht: Screening von Bauchaortenaneurysmen ist nur einmalig abzurechnen

Wie sollen Ärzte wissen, ob beim Patienten bereits ein Bauchaorten-Screening erfolgt ist? Das Bundessozialgericht hat dazu auch keine Lösung, stellt aber klar, dass nur einmal abgerechnet werden darf.

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