Bundeswehrärzte haften nicht

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KOBLENZ (dpa). Für eventuelle Behandlungsfehler in den Zentralkrankenhäusern der Bundeswehr haften die Ärzte nicht persönlich. Das geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Nach Meinung des Gerichts muss sich der Patient allein an das Krankenhaus halten. Eine Ausnahme gelte allenfalls bei einer vorsätzlichen Schädigung. Demnach gilt für Ärzte, die in den Bundeswehrkrankenhäusern Zivilpersonen behandeln, die gleiche Rechtslage wie bei Beamten.

Machten diese Fehler, so müssten sie nicht persönlich haften, sondern allein der Staat. Im konkreten Fall fühlte sich eine Frau im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz falsch behandelt und klagte gegen die Ärzte.

Az.: 5 U 154/10

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