Klinikärzte

Corona-Pandemie sorgt für mehr Freiheit beim Entlassmanagement

Entlastung für Praxen während der Corona-Pandemie: Bis Ende Mai dürfen daher Klinikärzte ihren Patienten nun bei der Entlassung auch die größten Arzneipackungen verordnen.

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Berlin. Möglichst viele Patienten aus den Praxen der niedergelassenen Haus- und Fachärzte rauszuhalten, ist derzeit die oberste Maxime im Kampf gegen die Corona-Pandemie. In diesem Sinne hat nun der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in Bezug auf die Anwendung der Arzneimittel-Richtlinie entschieden, dass Klinikärzte m Rahmen des Entlassmanagements ausnahmsweise die Verordnung von Arzneimitteln auch mit einer Packungsgröße bis zum größten Packungsgrößenkennzeichen gemäß Packungsgrößenverordnung vornehmen dürfen.

Sonstige in die Arzneimittelversorgung nach § 31 SGB V einbezogene Produkte können ausnahmsweise bis zu einem Bedarfszeitraum von 14 Tagen verordnet werden. Die Belieferungsfrist wird von drei aufsechs Tage erhöht. Die Ausnahmeregelung ist zunächst befristet bis Ende Mai. Hierzu wird laut GBA ein neuer Paragraf 3a in der Arzneimittel-Richtlinie ergänzt. (maw)
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