Übernahme geplatzt

Das UKSH beteiligt sich nun doch nicht am Marienkrankenhaus Lübeck

Wegen fehlender Wirtschaftlichkeit untersagt das Land Schleswig-Holstein seiner Uniklinik, vom Erzbistum Hamburg Anteile am Marienkrankenhaus Lübeck zu übernehmen. Auswirkungen auf die geburtshilfliche Versorgung hat das nicht.

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Lübeck. Die Zukunft des Lübecker Marienkrankenhauses, das eigentlich vom landeseigenen Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) übernommen werden sollte, ist wieder ungewiss. Dem Land ist die Übernahme offensichtlich zu teuer. Träger des Traditionshauses in der Lübecker Innenstadt ist das Erzbistum Hamburg. Vor Übernahme der Gesellschafteranteile war eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgeschrieben. Das Ergebnis führte dazu, dass dem UKSH die geplante Übernahme vom Land jetzt untersagt wurde.

Geburtshilfe bleibt am UKSH

Schon im Sommer war die Geburtshilfe des Marienkrankenhauses an den Lübecker UKSH-Standort verlegt worden. Die geburtshilfliche Versorgung in der Stadt gilt damit als gesichert. Dies bekräftigte das UKSH noch einmal: „Diese Versorgung bleibt auch nach abschlägiger Entscheidung der Übernahme der Marienkrankenhaus gGmbH aufgrund der Landeshaushaltsordnung gesichert.“ Infolge der Verlegung war die Zahl der Entbindungen am Campus Lübeck des UKSH um 22 Prozent gestiegen, es war der Standort mit den meisten Geburten in Schleswig-Holstein - 2.310 Kinder kamen hier 2023 zur Welt.

Kritik an der Kommunikation

Offen ist aber, wie der Übergang für die Mitarbeitenden der gGmbH am Marienkrankenhaus an das UKSH gestaltet wird. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen im schleswig-holsteinischen Landtag, Jasper Balke, kündigte für die kommenden Tage Gespräche zwischen der Träger-GmbH, dem UKSH und dem Wissenschaftsministerium an. Er betonte: "Allen Mitarbeitenden, auch aus den Bereichen Verwaltung und Service, wird ein Übernahmeangebot bei gleichen Konditionen unterbreitet." Er kritisierte, dass die komplexen Hintergründe bei der gescheiterten Übernahme schlecht kommuniziert worden seien. (di)

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