Digital Health

Daten nutzen für die Forschung

Datensicherheit und Digitalisierung seien kein Widerspruch, so ein Medizininformatiker.

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BERLIN. Für einen klar geregelten Datenschutz in der digitalen Medizin macht sich der Medizininformatiker Professor Fabian Prasser stark. „Aus meiner Sicht brauchen wir zum Beispiel im Bereich der Datenanonymisierung klarere Vorgaben in Form von Richtlinien oder Leitlinien“, sagte Prasser der „Ärzte Zeitung“.

Schutzmaßnahmen, wie die Anonymisierung, seien sehr wichtig, um Daten aus der Versorgung und der Forschung sicher für weitere Arbeiten nutzen zu können, so Prasser. In manchen Ländern gebe es dafür konkretere Regelungen, die zum Beispiel vorschreiben wie Altersangaben, Geburtsdaten oder geografische Merkmale anonymisiert werden sollen. Prasser hat unter anderem das Datenanonymisierungswerkzeug ARX entwickelt.

Der Medizininformatiker kam Anfang September aus München an die Berliner Uniklinik Charité und das Berlin Institute of Health (BIH). Dort besetzt er die sechste Professur im Bereich Digital Health. Sein Forschungsinteresse gilt vor allem der Fragestellung, wie Daten der Krankenversorgung für die medizinische Forschung noch besser nutzbar werden können.

Dies ist auch das zentrale Thema der Medizininformatik-Initiative des Bundes, für die das Bundesforschungsministerium (BMBF) 150 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

„Die größte Herausforderung sehe ich im Moment darin, die vielen medizinischen Daten aus den verschiedenen Quellen wie der elektronischen Patientenakte, den bildgebenden Verfahren, Genomsequenzierung oder aus Forschungssystemen zusammenzuführen“, so Prasser. Die Heterogenität der Daten ist aus seiner Sicht nur ein Teil des Problems. „Auch der Datenschutz ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass so etwas funktionieren kann“, meint Prasser.

Verständnis hat er dabei für Kritiker und Befürworter in der medizinischen Forschung und ärztlichen Versorgung: „Auf der einen Seite müssen die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker genutzt werden, wie es zum Beispiel das Digitale Versorgungsgesetz erreichen möchte. Auf der anderen Seite wird zurecht bestmöglicher Datenschutz und Datensicherheit erwartet. Dies ist kein Widerspruch.“, so Prasser. Seine Vision: Deutschland soll die Potenziale der Digitalisierung nutzen und gleichzeitig internationale Standards im Datenschutz setzen. (ami)

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