Der Extra-Baustein für Praxiskredite

Wer einen Praxiskredit braucht, aber wegen anderer Verbindlichkeiten keine Sicherheiten mehr hat, für den stellen öffentliche Bürgschaften unter Umständen eine praktikable Alternative dar.

Von Michael Vetter Veröffentlicht:
Klappe zu: Die Bearbeitungszeit bei öffentlichen Bürgschaften ist meist kurz.

Klappe zu: Die Bearbeitungszeit bei öffentlichen Bürgschaften ist meist kurz.

© MH / fotolia.com

DORTMUND. Der niedergelassene Arzt Günter D. war völlig überrascht, als ihm der Ansprechpartner bei seiner örtlichen Hausbank während eines Kreditgesprächs vorschlug, "als zusätzlichen Baustein zur Gesamtfinanzierung" die für Niedersachsen, dem Praxissitz von D., zuständige Bürgschaftsbank hinzuzuziehen.

Bei Hausbanken setzt ein Sinneswandel ein

Während der bisherigen Zusammenarbeit hat D. mit seinen Kreditinstituten andere Erfahrungen gemacht: ohne Ausnahmen wurden lediglich eigene Kreditprogramme der jeweiligen Bank mit dem immer wiederkehrenden Hinweis auf angeblich "günstige Zinssätze" angeboten. Selbst die mehrfach geäußerte Bitte, alternative Finanzierungsangebote zu prüfen, verliefen regelmäßig im Sande.

D. will die Verantwortung für diese einseitige Beratung allerdings nicht nur bei den Banken suchen. Immerhin, so räumt er selbstkritisch ein, hätte er ja auch eigenverantwortlich recherchieren können und mit Hilfe seines Steuerberaters zumindest das eine oder andere Grobkonzept vorab präsentieren können.

Im weiteren Verlauf des erwähnten Gesprächs räumte der Gesprächspartner von D. auch ein, dass es "in der Vergangenheit tatsächlich nicht einfach war, öffentliche Finanzierungshilfen zu beantragen". Ob diese Schwierigkeiten nun eher "hausgemacht" und damit bei der Hausbank selbst lagen oder ob es andere Problemfelder gab, ließ er dabei offen.

Check-Liste fürs Bankgespräch

  • Ärzte sollten in einem Gespräch mit dem Kundenberater ihrer Bank klären, in welchem Umfang öffentliche Förderprogramme mit Hilfe welches Finanzierungspartners gegebenenfalls zur Verfügung stehen.
  • Dazu kann es hilfreich sein, neben diversen Kreditprogrammen etwa des Bundes, der Länder oder der KfW-Bank auch, wie im beschriebenen Fall, über öffentliche Bürgschaften nachzudenken.

Vor allem bei kaum vorhandenen oder nicht werthaltigen Kreditsicherheiten sollte diese Möglichkeit in Erwägung gezogen werden. (mve)

Im Ergebnis, so versicherte er D. jedenfalls, "gehören die Angebote öffentlicher Kreditgeber nun aber regelmäßig zum Beratungsumfang". Hinzu kam - auch dieser Hinweis schien dem Bankmitarbeiter wichtig -, dass "gerade in den schwierigen Monaten der Finanzkrise vor allem die Bürgschaftsbanken sich einmal mehr als verlässlicher Finanzierungspartner gezeigt haben".

Auf die Hilfe der Bürgschaftsbank ist D. in der Tat angewiesen. Durch bereits bestehende Kredite, die mit Grundpfandrechten zu Gunsten der finanzierenden Banken belastet sind, besitzt er so gut wie keine weiteren Sicherheiten mehr, die den Ansprüchen der Bankinstitute genügen.

Dieser Mangel steht jedoch in Widerspruch zu seiner zumindest befriedigenden Kreditwürdigkeit, die seine Bank auch schon in der Vergangenheit nicht in Frage stellte.

Der kurze Dienstweg erleichtert das Unterfangen

Bereits einige Tage nach diesem Gespräch teilte der Bankmitarbeiter D. mit, dass nach einer ersten Prüfung durch die Bürgschaftsbank zwar noch weitere Unterlagen benötigt würden, der Bewilligung einer Bürgschaft aber "zumindest grundsätzlich nichts im Wege stehe". Offensichtlich konnte diese außerordentlich kurze Bearbeitungszeit vor allem deshalb eingehalten werden, weil die Hausbank die bestehende Kreditwürdigkeit des Praxischefs ausdrücklich hervorhob.

Im Ergebnis wurde vereinbart, dass D. die für die Bürgschaft erforderlichen Kreditunterlagen beibringt. Ob gegebenenfalls ergänzende Informationen zur Vorlage bei der Bürgschaftsbank erforderlich sein werden, werde auf dem "kurzen Dienstweg" möglichst zeitnah geklärt.

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