Der KV Hessen droht der Kuckuck

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Die ambulanten Operateure nehmen die KV Hessen unter Beschuss. Ihr Vorwurf: Die KV verweigert Honorarnachzahlungen in Millionenhöhe. Jetzt haben die Operateure einen Vollstreckungsantrag gestellt.

FRANKFURT/MAIN (pei). Missachtet die KV Hessen Recht und Gesetz? Diesen Vorwurf erheben ambulante Operateure: Die KV verweigere Honorarnachzahlungen in Millionenhöhe, kritisiert der Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten in Deutschland (LAOH). Deshalb müssten nun härtere Bandagen angelegt werden (wir berichteten kurz).

Die Anwältin des LAOH-Vorsitzenden Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz hat daher diese Woche gegen die KV einen Vollstreckungsantrag beim Sozialgericht Marburg gestellt.

Urteil zwingt KV dazu, Honorarbescheide neu zu berechnen

In dem Streit geht es um Urteile des Bundessozialgerichts vom August 2010. Darin wurden zwei Bestimmungen des hessischen Honorarverteilungsvertrags (HVV) für rechtswidrig befunden: einerseits die Vergütung von Leistungen innerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV), die aber laut Bewertungsausschuss außerhalb des RLV zu vergüten sind. Andererseits die Ausgleichsregelung für Fallwerte, die eine Kappungsgrenze von fünf Prozent nach unten und oben vorsah.

Wegen dieser Urteile muss die KV Honorarbescheide für die Quartale II/2005 bis IV/2008 neu berechnen und gegebenenfalls Nachzahlungen leisten.

KV weist Vorwurf zurück

Die KV weist den Vorwurf zurück. Sie habe den Ausgang aller Klagen und die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und danach mit den Kassen neu verhandeln müssen. Dann habe die HVV-Ergänzung veröffentlicht werden müssen.

Spätestens Anfang November würden geänderte Bescheide für einige der strittigen Quartale verschickt, für weitere Quartale würden die Bescheide bald neu berechnet.

LOAH-Chef: KV erweche den Eindruck, als wollte sie niemals zahlen

Nach den Worten von LAOH-Chef Wiederspahn-Wilz erweckt die KV "den Eindruck, als wollte sie dieses Geld niemals zahlen". Er komme sich vor wie ein "ungeliebter Bittsteller" bei einer Obrigkeit, die sich um ihre eigenen Kreise drehe.

Laut Rechtsanwältin Hahne hat die KV praktisch nie auf mündliche oder schriftliche Anfragen reagiert, selbst dann nicht, als ihr die Vollstreckung angedroht worden sei. Die KV hätte auch ohne weiteres Abschlagszahlungen leisten können, so die Juristin.

KV muss wohl keine Verzugszinsen zahlen

Betroffen von korrekturbedürftigen Honorarbescheiden sind nach ihrer Einschätzung etwa zwei Drittel aller hessischen Vertragsärzte.

Anspruch auf Nachzahlungen besteht aber nur dann, wenn sich die Ärzte darum gekümmert haben, dass die Honorarbescheide nicht rechtskräftig werden. Verzugszinsen für zu niedrige Quartalshonorare muss die KV nach Angaben des LAOH nicht zahlen.

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