KI im Gesundheitswesen

Deutsche Großbaustelle

Die Digitalisierung, die Datenverfügbarkeit sowie der Aufbau von KI-Expertise in Gesundheitsberufen sind für die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz unabdingbare Voraussetzung für den erfolgreichen KI-Einsatz in Deutschland.

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Berlin. Bild- und Sprachanalyse zur Früherkennung, Versorgung und Monitoring, personalisierte Therapien, aber auch die Pflege sind zentrale Felder des deutschen Gesundheitswesens, die vom gezielten Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) profitieren können. Doch steckt die KI in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Voraussetzungen für den Einsatz von KI im Gesundheitsbereich sind nach Ansicht der Projektgruppe „KI und Gesundheit“ der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz die Digitalisierung, die Datenverfügbarkeit sowie der Aufbau von KI-Expertise in Gesundheitsberufen. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht der Projektgruppe hervor. Der Bundestag debattiert am Freitag zwischen 9 und 10 Uhr zu den Zwischenergebnissen der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz.

Bund in der Pflicht

An erster Stelle steht für die Projektgruppe eine sichere und leistungsfähige digitale Infrastruktur für die Speicherung und Übermittlung von Gesundheitsdaten und die Digitalisierung von Versorgungsprozessen. Im internationalen Vergleich investiere Deutschland in seine Krankenhäuser deutlich weniger als andere Länder und der Verband der Universitätskliniken Deutschlands gehe insgesamt von einem Investitionsdefizit im Bereich IT von jährlich fünf bis zehn Millionen Euro pro Klinik aus, was eine veraltete IT-Struktur in vielen Häusern zur Folge habe.

Um diesem Rückstand entgegen zu wirken, empfiehlt die Projektgruppe „eine langfristige und nachhaltige Lösung zu finden, wie die Investitionsrate in IT-Infrastruktur im Gesundheitsbereich dem internationalen Niveau von vier Prozent angeglichen werden kann, eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern in relevanter und angemessener Höhe, um die Finanzierungslücke möglichst schnell zu schließen, sodass die dringend nötige Umsetzung angegangen werden kann“, wie es im Bericht heißt.

Zum Zweiten sei ein innovationsfreundlicher und effizienter Rechtsrahmen für den Datenschutz Voraussetzung dafür, Gesundheitsdaten für die Forschung und Entwicklung von KI-Lösungen nutzbar zu machen und die digitale Souveränität sowie die Datenschutzrechte der Patienten zu wahren. „Dafür müssen Standards für die Struktur von Daten auf Grundlage internationaler gebräuchlicher Terminologien (Interoperabilität) gefördert und durchgesetzt werden. Die Zugänglichkeit und Verknüpfung von Datenregistern für die Forschung müssen verbessert und die Datensicherheit geklärt sein“, so Die Projektgruppe. Sie empfiehlt die Wahrung der digitalen Souveränität der Patienten durch die Ermöglichung einer Datenfreigabe zu Forschungszwecken, die freiwillig, individuell abstufbar und widerrufbar sein soll, den Aufbau eines nationalen Versorgungsregisters bzw. eines Registerverbundes, in dem die von Patienten für die Forschung freigegebenen und zuvor in dezentralen Vertrauensstellen anonymisierten bzw. pseudonymisierten Daten unter hohen Sicherheitsstandards verwaltet und für die Forschung zugänglich gemacht werden, die Entwicklung einer Strategie für die Interoperabilität aller relevanten Gesundheitsdaten und der beteiligten Systeme auf Basis internationaler Standards, die zeitnah von allen beteiligten Akteuren umgesetzt werden muss, zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen mit dem Ziel, schnellstmöglich die unterschiedlichen Datenschutzregelungen in Bund und Ländern auf Basis der Daten-schutz-Grundverordnung (DSGVO) zu vereinheitlichen und zeitgemäßer auszugestalten.

Gesamtbericht soll im Sommer vorliegen

Die Projektgruppe sieht den flächendeckenden Aufbau von Digitalkompetenz in Gesundheitsberufen als zwingende Bedingung für den erfolgreichen Einsatz intelligenter Systeme in Versorgung, Therapie und Pflege an. Sie „hält es für erforderlich, unter Einbeziehung aller relevanten Akteure einen gemeinsamen Fahrplan für die Weiterentwicklung von Ausbildung und Studium im Gesundheits- und Pflegebereich zu entwickeln, der zum Beispiel von der Kultusministerkonferenz geleitet werden könnte, umfassende Weiterbildungskonzepte für Gesundheitsberufe aufzulegen und gemeinsam mit Kommunen und Ländern leicht zugänglich vor Ort anzubieten und zu fördern“, heißt es im Bericht.

Die Enquete-Kommission wird zeitnah nach der parlamentarischen Sommerpause 2020 einen Gesamtbericht ihrer Tätigkeit vorlegen. (maw)

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