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Beitragssatzstabilisierungsgesetz

„Deutschland-Abschlag“ für Pharmahersteller: Gesucht ist eine kluge Standortklausel

Pharmahersteller werden durch das GKV-Sparpaket stärker zur Kasse gebeten. Kurzfristig will die Koalition daher bestimmte Firmen entlasten: Wer hierzulande investiert und produziert, soll weniger Herstellerabschläge zahlen.

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Das Foto zeigt Tabletten in einem Blister und eine Krankenversicherungskarte.

Soll die Produktion von Arzneimitteln in Deutschland durch eine Standortklausel incentiviert werden? Krankenkassen melden Zweifel an.

© bilderstoeckchen - stock.adobe.com

Berlin. Pharmaunternehmen, die in Deutschland investieren und produzieren, sollen von zusätzlichen Belastungen verschont bleiben. In der hitzigen Diskussion über das GKV-Sparpaket haben Union und SPD diese Idee der Bundesregierung mit auf den Weg gegeben.

Am Freitag tagt das Gremium zum ersten Mal, das Vorschläge für eine entsprechende gesetzliche Regelung ausarbeiten soll. Krankenkassen halten diese sogenannte „Standortklausel“ für einen „Irrweg“.

Für die Koalition war dies ein Akt der politischen Kompensation: Denn durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird der Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel um 8,5 Punkte auf 15,5 Prozent erhöht. „Gleichzeitig muss dem berechtigten Interesse der Unternehmen an Planungssicherheit für Vermarktungs-, Investitions- und Standortentscheidungen Rechnung getragen werden“, heißt es in der Entschließung der Koalitionsfraktionen.

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Die Koalition verfolge damit „hehre Ziele“, sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandschefin des AOK-Bundesverbands: „Man will die heimische Wirtschaft stärken und die Arzneimittelversorgung krisenresilienter machen.“ Allerdings werde durch Ausnahmen beim Herstellerabschlag das GKV-Spargesetz konterkariert. Zudem seien Wirtschafts- und Standortförderung keine Aufgaben der Krankenkassen.

Voraussetzung: Stabilität der Beiträge

„Das ist eindeutig Sache des Staates“, meint Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen. Sie forderte, eine Standortklausel müsse mit einer finanziellen Kompensation der GKV einhergehen. Auch die Koalitionsfraktionen haben in ihrer Entschließung gefordert, eine Förderklausel müsse unter „Wahrung der Beitragsstabilität“ erfolgen.

Unterdessen hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ein Konzept erarbeitet, wie eine Standortklausel ausgestaltet werden könnte. „Wir wollen keine Pauschalleistungen nach dem ‚Prinzip Gießkanne‘, sondern eine wirksame Standortförderung, die an eindeutige und nachprüfbare Kriterien gebunden ist“, teilte BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen am Donnerstag mit.

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Es müsse sich um zusätzliche Investitions- oder Erhaltungsentscheidungen zur Sicherung oder Modernisierung pharmazeutischer Produktions- und Lieferketten von Unternehmen in Deutschland handeln, hieß es. Nur unter diesen Voraussetzungen sollte ein Antrag eines Herstellers beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle möglich sein, um sich vom gestiegenen Herstellerabschlag befreien zu lassen.

Der Vorschlag des BPI umfasst nach eigenen Angaben zudem zeitliche Befristungen und Höchstbeträge, „um das Ziel der Beitragssatzstabilität nicht zu gefährden“.

Formulierungshilfe bis Ende September

Das Gremium, das gemeinsam von Gesundheits- und Wirtschaftsministerium getragen wird, soll bis Ende September vier Mal tagen. Ihm gehören neben Vertretern von Industrie und Krankenkassen Fachleute aus Ökonomie, Recht und klinischer Forschung an. Als zuständige Berichterstatter aus den Koalitionsfraktionen sitzen Matthias Mieves (SPD), Dr. Stephan Pilsinger (CSU) und Dr. Maria-Lena Weiß (CDU) mit am Tisch.

Bis Ende September soll die Gruppe eine Formulierungshilfe für die beteiligten Ministerien erarbeiten. Geplant ist, den entsprechenden Passus dann als Änderungsantrag in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Klappt alles, dann könnte eine Standortklausel zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. (fst)

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