Schrittweise

Pflege tastet sich an die Telematikinfrastruktur heran

Im kommenden Jahr könnten erste Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden – zumindest modellhaft. Die Pflege erhofft sich von der TI-Anbindung Entbürokratisierung und Optimierung des Pflegeprozesses, doch das können die bisherigen Anwendungen nicht leisten.

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:
Digitale Anwendungen gibt es auch in Pflegeheimen und von ambulanten Pflegediensten bereits. Dienste und Pfleger selbst sind allerdings noch nicht über die TI angebunden.

Digitale Anwendungen gibt es auch in Pflegeheimen und von ambulanten Pflegediensten bereits. Dienste und Pfleger selbst sind allerdings noch nicht über die TI angebunden.

© YakobchukOlena / stock.adobe.com

Berlin. Das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) und das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) haben die – zunächst freiwillige – Anbindung der ambulanten und stationären Pflege an die Telematikinfrastruktur (TI) auf die Tagesordnung des deutschen Gesundheitswesens gesetzt. Unter anderem soll es ein Modellprogramm nach Paragraf 125 SGB XI geben, für das der GKV-Spitzenverband gerade teilnehmende Einrichtungen rekrutiert.

Das Programm soll bis 2024 laufen – unterstützt mit zehn Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Grundsätzlich gebe es auf pflegerischer Seite breite Unterstützung und auch relativ hohe Erwartungen an die TI-Anbindung, sagte Gerhard Timm von der Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrtspflege beim Pflegeforum der Betriebsgesellschaft gematik am Dienstagmittag.

Diese Erwartungen gehen vor allem in Richtung Entbürokratisierung und Optimierung des Pflegeprozesses, etwas, das die bisherigen TI-Anwendungen nicht von sich aus werden leisten können. Hier sind zusätzliche Anwendungen gefragt, doch vor der Entbürokratisierung steht ohnehin erst einmal die Anbindung, und die wird zäh genug.

Gesundheitsberuferegister soll 2021 kommen

Er rechne damit, dass das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), das in Münster angesiedelt werden soll, im Sommer 2021 operativ tätig werden könne, sagte Martin Heisch von der gematik. Das eGBR ist die Ausgabeinstanz für die elektronischen Einrichtungsausweise (SMC-B) im Pflegebereich, später dann auch für elektronische Heilberufsausweise, also personenbezogene digitale Identitäten.

Damit das eGBR seine Arbeit aufnehmen kann, muss freilich der entsprechende Staatsvertrag von allen Länderparlamenten erst einmal ratifiziert werden. Genau das zieht sich jetzt schon seit Jahren hin.

Auch in Sachen mobile Anbindung gibt es noch viel Arbeit. Klar ist, dass die ambulante Pflege zwingend mobile Anbindungsszenarien braucht. Die bisherigen gematik-Arbeiten beziehen sich aber nur auf stationäre Einrichtungen, die im Modellprogramm jetzt auch den Anfang machen sollen. Konzepte für die mobile Nutzung der TI in der Pflege würde ab dem ersten Quartal 2021 entwickelt, so Heisch.

Refinanzierung ähnlich wie bei Ärzten

Positive Einigkeit herrsche bei der Finanzierungsthematik, sagte Herbert Maul vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienstleistungen. Hier mache es zum derzeitigen Zeitpunkt zwar noch keinen Sinn, konkrete Beträge zu verhandeln. Es sei aber Konsens, dass es für die pflegerischen Einrichtungen begleitend zur schrittweisen Anbindung an die TI ein auf die Erfordernisse abgestimmtes Refinanzierungsmodell geben werde.

Das soll jenem ähneln, das es bei den ärztlichen Leistungserbringern gibt. Investitionen und auch Betriebskosten würden übernommen, so Maul auf eine entsprechende Frage aus dem digitalen Auditorium.

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