Doch GKV-Krankengeld für Selbstständige

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BERLIN (dpa). Knapp zwei Monate nach dem Start des Gesundheitsfonds ändert die Bundesregierung Regelungen zum Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige wieder. Diese Versicherten haben wie normale Arbeitnehmer künftig einen Krankengeldanspruch von der siebenten Woche an. Das beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Sie können sich aber auch weiter mit einem Wahltarif bei ihrer Krankenkasse absichern (wir berichteten). Grund der Neuregelung sind Belastungen durch die Einführung der Wahltarife: Die eigene Absicherung ist besonders für Ältere teurer und binden die Versicherten drei Jahre an den Wahltarif.

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