TIPP DES TAGES

Doppel-Check gegen Überweisungsfehler

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Beim Ausfüllen von Überweisungsaufträgen schleicht sich schnell einmal ein Zahlendreher bei der Empfänger-Kontonummer ein. Daher sollte in der Praxis jede Überweisung noch einmal geprüft werden. Denn die Banken müssen seit November 2009 bei Überweisungen die Kontonummer nicht mehr mit dem Namen des Empfängers abgleichen. Mit der Folge, dass das Geld tatsächlich bei einem falschen Empfänger landet und die Kunden gegenüber ihrer Bank keinen Anspruch auf Erstattung haben. Um trotzdem an das Geld zu kommen, ist schnelles Handeln gefragt: Zuerst die Hausbank ansprechen, eventuell lässt sich die Überweisung stoppen. Wenn nicht, sollte die Bank des Empfängers angeschrieben werden, mit der Bitte, den Rückforderungsbrief an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

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