Direkt zum Inhaltsbereich

Kommentar zum Persönlichkeitsrecht-Urteil

Drastischer Einzelfall

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Daten- und Persönlichkeitsschutz ist ein hohes Gut, gerade auch beim Bundesverfassungsgericht. So ist es überraschend, dass die Karlsruher Richter im Beschlussverfahren einen Arzt abgeschmettert haben, der sich mit vollem Namen an den Pranger gestellt sieht.

Er hatte beim Ultraschall den Begriff "Sitzungen" etwas anders verstanden, als andere deutschsprachige Menschen dies tun würden - gezielt und systematisch, um die Gebührenordnung zu umgehen, wie die Berufsgerichte festgestellt haben.

So griffen sie neben einer Geldbuße zu einer Sanktion, die wohl eher selten ist: Das berufsgerichtliche Urteil soll mit vollem Namen im Ärzteblatt der Ärztekammer Nordrhein veröffentlicht werden.

Dass das Bundesverfassungsgericht diese ungewöhnliche Sanktion billigt, ist nur mit den Maßgaben zu verstehen, die es hinzugefügt hat: Zulässig ist sie nur in einzelnen "herausgehobenen Fällen". Und die Veröffentlichung soll auch nicht in einer Publikumszeitung, sondern nur einmalig "in einem berufsrechtlichen Medium" erfolgen.

So gesehen sollten auch Ärzte mit dieser Entscheidung gut leben können. Anlass zur Sorge, Berufsgerichte könnten nun schon bei kleineren Verstößen zu dieser harten Sanktion greifen, gibt es nicht.

Lesen Sie dazu auch: Urteil: Arzt muss Pranger dulden

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Deutsche Gesellschaft für Nephrologie

Post-COVID-Syndrom: Blutwäsche in Studie ohne Nutzen für Betroffene?

Lesetipps
Es muss nicht immer die ganze Packung sein. Bei Abklingen der Symptome reicht oft eine kürzere Dauer der Antibiotikatherapie.

© umang / stock.adobe.com

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Frau mit Restless-Legs-Syndrom liegt im Bett und wackelt mit den Beinen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Achtung vor RLS-Mimics

Restless-Legs-Syndrom: Mit 5 Kriterien zur Diagnose

Mehrere Menschen im Gespräch

© Jacob Lund / stock.adobe.com

Wohlbefinden stärken

Wie sich psychische Erkrankungen im Praxisteam vorbeugen lassen