bvitg

E-Health-Gesetz weist noch einige Lücken auf

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Das vom Bundeskabinett verabschiedete E-Health-Gesetz geht laut dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) zwar grundsätzlich in die richtige Richtung. Die Potenziale der Technik würden aber nicht voll ausgeschöpft. So hat der Gesetzgeber bei der elektronischen Patientenakte nun zwar einen verbesserten Zugang für Patienten festgeschrieben.

"Konsequent wäre aus Sicht des bvitg jedoch, den Versicherten das Recht auf eine frei zu wählende Patientenakte einzuräumen", heißt es in einer Stellungnahme des Verbands. Zudem fordert der bvitg das Recht für Patienten ein, ihre eigenen Gesundheitsdaten in strukturierter elektronischer Form zu erhalten. (reh)

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