EHEC: Gericht legt Hürde für Schadenersatz hoch

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PADERBORN (mwo). Die Hürden für Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit der EHEC-Epidemie 2011 liegen hoch. Hinweise auf einen Verursacher reichen nicht aus; notwendig sind zumindest annähernd sichere Nachweise, wie das Landgericht Paderborn entschied. Es wies damit einen Grundschüler ab.

Der damals neunjährige Junge nutzte das offene Ganztagsangebot seiner Grundschule. Das Mittagessen wurde von einer Metzgerei geliefert.

Im Juni 2011 zog er sich eine Infektion mit dem E.coli-Serotyp O104:H4 zu. Es begann mit Durchfall, danach Nierenversagen. Er musste insgesamt sechsmal operiert werden.

Dafür machten seine Eltern das Mittagessen verantwortlich. Schließlich seien auch Mitarbeiter der Metzgerei, die Erzieherinnen sowie die meisten der 30 betreuten Kinder infiziert gewesen.

Nach Darstellung der Eltern blieb nur ein Junge verschont, der einen bestimmten Nachtisch nicht gegessen hatte.

Richter: Kein ausreichend sicherer Nachweis

Auch das Landgericht bestätigte nun einen "signifikanten Zusammenhang" zwischen den Infektionen und dem Essen.

Doch dies sei nur ein Anzeichen auf die Metzgerei als möglichen Verursacher, heißt es in dem Paderborner Urteil. Ein ausreichend sicherer Nachweis sei das nicht.

Insbesondere sei völlig offen, ob der Erreger von der Metzgerei in den Kindergarten, oder aber umgekehrt vom Kindergarten in die Metzgerei gewandert sei. Auf Letzteres deute hin, dass es in 24 weiteren, von dem Metzger belieferten Einrichtungen keine oder allenfalls einzelne Infektionen gab. Zudem sei ein Nachtisch als Ursache unwahrscheinlich, weil sich der Erreger in einer Kaltspeise nur langsam ausbreite.

Bundesweit waren im vergangenen Jahr knapp 4000 Menschen an EHEC erkrankt.

Az.: 4 O 482/11

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