Impfstoff-Lieferstreit

EU contra AstraZeneca: Beide Seiten sehen sich bestätigt

Der Versuch der EU-Kommission, Corona-Impfstoff von AstraZeneca einzuklagen, endet wie das sprichwörtliche Hornberger Schießen: Der Hersteller muss liefern – doch lange nicht soviel, wie erhofft.

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Zu wenig Oxford-Impfstoff für die EU? Hersteller AstraZeneca sieht das anders - und ist nach aktuellem Urteil des EU-Gerichts erster Instanz sogar im Soll.

Zu wenig Oxford-Impfstoff für die EU? Hersteller AstraZeneca sieht das anders - und ist nach aktuellem Urteil des EU-Gerichts erster Instanz sogar im Soll.

© Mauro Ujetto / NurPhoto / picture alliance

Brüssel. Im Rechtsstreit der EU-Kommission mit AstraZeneca um verspätete und ausbleibende Lieferungen des Corona-Impfstoffs Vaxzevria® reklamieren nach einem Beschluss des Europäischen Gerichts erster Instanz beide Šeiten den Sieg für sich.

Wie die Kommission am Freitag berichtete, muss der Pharmahersteller nun 50 Millionen Dosen seiner Vektor-Vakzine an die EU liefern, zu drei konkreten Terminen: 15 Millionen Dosen bis 26. Juli, weitere 20 Millionen bis 23. August sowie noch einmal 15 Millionen bis 27. September.

Geldbuße bei Nicht-Erfüllung

Sollte AstraZeneca diese Mengenvorgabe nicht einhalten, wird laut Kommission ein Bußgeld von zehn Euro je nicht ausgelieferter Dosis fällig. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sieht damit die Auffassung ihres Hauses, dass Astra Zeneca seinen vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht angemessen nachgekommen sei, bestätigt. „Diese Entscheidung untermauert die Position der Kommission: AstraZeneca hat seine vertraglichen Zusagen nicht erfüllt. Es ist gut zu sehen, dass ein unabhängiger Richter das bestätigt.“

Unterdessen begrüßt auch die Gegenseite das Urteil. So erklärte Jeffrey Pott, Leiter der Rechtsabteilung AstraZenecas, man sei „mit der Anordnung des Gerichts zufrieden“. Die Vereinbarung mit der EU-Kommission sei „vollständig eingehalten“ worden.

AstraZeneca: Soll fast erreicht

Denn aus Sicht des Unternehmens ist das gerichtlich geforderte Vaxzevria®-Soll bereits annähernd erfüllt. Um den richterlichen Vorgaben zu entsprechen, müsse AstraZeneca bis zum 27. September 80,2 Millionen Impfstoffdosen geliefert haben. Zur Erklärung: Bis zur Klage der Kommission Ende Mai waren nur etwas mehr als 30 Millionen Dosen an die EU gegangen. Inzwischen habe die EU aber bereits „mehr als 70 Millionen Dosen“ erhalten, versichert AstraZeneca. Und bis Ende Juni würden die 80,2 Millionen Dosen „deutlich überschritten“.

Insbesondere habe das Gericht eingeräumt, heißt es weiter, dass die Kommission keinen Anspruch erheben könne, vorrangig vor anderen Vertragspartnern beliefert zu werden. Allerdings bestreitet der Hersteller nicht, dass die Kommission bis Ende Juni kumuliert 120 Millionen Impfdosen und bis Ende September kumuliert 300 Millionen Dosen bestellt hatte.

Eine schriftliche Urteilsbekanntgabe des Europäischen Gerichts erster Instanz lag bis Redaktionsschluss nicht vor. (cw)

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