Folge 1

Ehe es schief geht: Für den Ehevertrag ist es nie zu spät

Der Ehevertrag ist die optimale Basis für ein Ehepaar, wenn es in Harmonie und ohne Übervorteilung getrennte Wege gehen will.

Von Rudolf Haibach Veröffentlicht:

Etwa 215 000 Ehen werden jährlich in Deutschland geschieden. Fast immer endet dies mit Streit, Vorwürfen, Missverständnissen, gelegentlich auch mit halbherzigen Versöhnungsversuchen.

Zoff verursacht nur hohe Scheidungskosten

Der Ehevertrag schafft für Ehepaare Verbindlichkeit. © Thomas Francois / Fotolia.com

Der Ehevertrag schafft für Ehepaare Verbindlichkeit. © Thomas Francois / Fotolia.com

© Thomas Francois / Fotolia.com

Den wenigsten Eheleuten gelingt es, sich friedlich zu trennen und in dieser für beide Parteien belastenden Situation fair miteinander umzugehen. Stattdessen streiten sich Parteien im Rahmen einer Ehescheidung häufig jahrelang und verursachen dabei hohe Kosten.

Erbittert zoffen einst Verliebte um Kinder, Geld und Vermögen - nahezu um alles. Solch ein dramatisches Ende einer Liebe kann durch einen Ehevertrag vermieden werden.

Eheverträge kann man vor einer Eheschließung, aber auch während der Ehe schließen, oder auch erst dann, wenn die Trennung bevor steht. Sie bedürfen zwingend der notariellen Form.

Der Vertrag darf nicht sittenwidrig sein. Sittenwidrig sind Eheverträge, wenn sie eine Partei über Gebühr belasten, so dass kein ausgeglichenes Verhältnis von Rechten und Pflichten vorliegt. So darf sich eine Ehefrau beispielsweise aufgrund einer Schwangerschaft nicht in einer Zwangslage befinden, die der Ehemann ausnutzt, um die Eheschließung von einem Totalverzicht aller Rechte abhängig zu machen. Dieser Totalverzicht läge beispielsweise vor, wenn die Ehefrau auf Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich verzichtet, ohne eine angemessene Gegenleistung dafür zu erhalten.

Meist lässt man vor der Heirat bei einem Notar den Ehevertrag protokollieren - auch wenn dies vor dem Gang zum Altar oder zum Standesamt etwas unromantisch erscheinen mag.

Wer diesen Schritt geht, möchte eine spätere, eventuelle Trennung regeln, bevor Enttäuschung, Streit und Zorn eine vernünftige Kommunikation erschweren. Die Ehepartner wollen den Kampf vor Gericht vermeiden und bereits in guten Zeiten festlegen, welche Vereinbarungen bei einer eventuellen Trennung in Kraft treten. Das Aushandeln eines Ehevertrags kann der erste Härtetest vor der Ehe sein, denn hier erweist sich, ob all die Versprechen und Schwüre auch dann noch gelten sollen, wenn die Liebe scheitert.

Rudolf Haibach, Rechtsanwalt und Notar, ist Experte im Familienrecht. © privat

Rudolf Haibach, Rechtsanwalt und Notar, ist Experte im Familienrecht. © privat

© privat

Eheverträge, die aus Anlass einer Trennung und einer bevorstehenden Scheidung geschlossen werden, nennt man Scheidungsfolgevereinbarungen. In diesen Verträgen regeln die Parteien alles: Wer bekommt die elterliche Sorge, wie gestalten sich Besuchsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, wie wird das Vermögen aufgeteilt und wer darf den Hund behalten.

Getrennte anwaltliche Beratung ist sinnvoll

Beide Parteien sollten sich vor Unterzeichnung des Vertrages getrennt anwaltlich beraten lassen. Denn auch wenn man sich einig zu sein glaubt, während der Verhandlungen treten in den meisten Fällen Konflikte auf. Erfahrene Anwälte gleichen aus, beraten und verhandeln für ihren Mandanten mit einem kühlen Kopf. Nur so werden beide Parteien optimierte Lösungen herausarbeiten können und letztlich eine Einigung erzielen, bei der sich keiner betrogen fühlt.

Ist die Scheidungsfolgenvereinbarung vor dem Notar unterzeichnet, kann diese dem Gericht vorgelegt werden - als Zeichen, dass sich das getrennte Paar einig ist. Solch ein Prozedere erleichtert und beschleunigt den amtlichen Trennungsakt. Das Muster eines Ehevertrages finden Sie unter www.haibach.com.

Rudolf Haibach ist Notar und Familienfachanwalt mit Kanzlei in Gießen

Unterhalt: Wenn Eheleute sich trennen, hat der Partner, der weniger verdient, meist Anspruch auf Unterhalt gegen den Partner, der mehr verdient - den Trennungsunterhalt. Das sind meist 3/7 der Einkommensdifferenz. Nach einer Scheidung gilt rechnerisch dasselbe System, allerdings ist dann der Unterhaltsanspruch fast immer und der Höhe nach zeitlich begrenzt. In vielen "Altfällen" kann man noch heute eine Abänderung der früheren Unterhaltsverpflichtung verlangen.

Zugewinn: Durch die Heirat werden Eheleute nicht automatisch Miteigentümer des Vermögens des Partners. Sie profitieren aber über den Zugewinnausgleich vom Zuwachs des Vermögens. Das geschieht dadurch, dass man rechnerisch auf beiden Seiten ermittelt, wer während der Ehe mehr Vermögen angespart hat. Auch hier ist die Hälfte der beiderseitigen Differenz durch die Geldzahlung auszugleichen. Ein Ehevertrag hilft hier, das zu vermeiden.

Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich funktioniert nach dem nahezu gleichen System wie der Zugewinnausgleich. Alle in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden bei einer Scheidung genau hälftig geteilt.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse