Digitale Gesundheitsanwendungen
Elektronische Verordnung für DiGA jetzt freiwillig möglich
Sofern geeignete Technik vorhanden ist, können Praxen jetzt auch Digitale Gesundheitsanwendungen wie Arzneien elektronisch verordnen. Oder aber weiterhin das gewohnte Verordnungsformular nutzen.






![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)



