Elementarschutz künftig in allen Verträgen?
Der Verband der deutschen Versicherungswirtschaft hat neue Musterbedingungen für Versicherungen vorgestellt. Verbraucherschützern gehen diese nicht weit genug.
Veröffentlicht:
Wer ein Haus in einem Überschwemmungsgebiet gegen Elementarschutz versichern will, blitzt bei Assekuranzen oft ab.
© NoA Production /fotolia.com
KÖLN. Wohngebäude- und Hausratversicherer sollen künftig in ihre Verträge automatisch Naturgefahren wie Überschwemmungen, Starkregen oder Erdbeben aufnehmen. Das sehen die neuen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor.
Verbraucherschützern geht das nicht weit genug. Sie kritisieren, dass nach wie vor viele Kunden keine Chance auf den Abschluss einer sogenannten Elementarschutz-Zusatzpolice haben. Für niedergelassene Ärzte ist diese Deckung für den Schutz von Privaträumen und Praxis wichtig.
Der GDV will erreichen, dass mehr Kunden den Elementarschutz kaufen, allerdings haben die Bedingungen nur empfehlenden Charakter.
"Die Empfehlung soll nicht nur in Hochwasser-Regionen zu mehr finanziellem Schutz der Menschen führen, sondern die Breite der Bevölkerung für einen Schutz gegen die Folgen von Naturgefahren sensibilisieren", sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.
Verbraucherschützern reicht das nicht. "Das ist eine rein kosmetische Änderung", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. "Ich sehe keine Verbesserung zur bisherigen Regelung." Denn Kunden in hoch gefährdeten Gebieten dürfen die Anbieter weiter ablehnen.
Versicherer arbeiten bei der Beurteilung eines Risikos mit dem Zonierungssystem Überschwemmung Rückstau Starkregen (ZÜRS). Kunden in der ZÜRS-Zone 4 bekommen keinen Elementarschutz, weil die Gefahr eines Schadens sehr hoch ist. Laut GDV sind das 1,5 Prozent der Haushalte.
Rudnik geht davon aus, dass weitaus mehr keine Deckung bekommen, weil den Anbietern nicht nur ZÜRS-4-Lagen zu riskant erscheinen. "Wir brauchen eine gesetzliche Regelung für eine Pflichtversicherung." Rudnik rät wegen der veränderten Klimabedingungen grundsätzlich zum Abschluss des Elementarschutzes.
Sind Verbraucher und Versicherer zum Abschluss verpflichtet, können sich die Anbieter nicht nur die guten Risiken herauspicken. Gleichzeitig schließen nicht nur Kunden mit hohem Risiko den Vertrag ab.
Auch bei der Absicherung der Praxis ist der Elementarschutz nicht automatisch in den Policen eingeschlossen, sagt Andreas Wind, Leiter ambulantes Gesundheitswesen beim Versicherungsmakler Ecclesia. Für den Schutz des Gebäudes, in dem sich die Praxis befindet, ist der Arzt nur zuständig, wenn er auch dessen Besitzer ist.
Den Inhalt der Praxis kann er zusätzlich gegen Überschwemmung, Erdbeben und andere Naturgewalten versichern. "Ärzte sollten erwägen, diesen Zusatz abzuschließen", rät er. Eine Alternative dazu ist die Allgefahrendeckung, bei der alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Allerdings: Ärzte in Überschwemmungsgebieten haben auch damit keine Chance auf die Deckung des Überflutungsrisikos.