Schleswig-Holstein

Ermächtigter Arzt darf wieder behandeln

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NEUMÜNSTER. Schmerzpatienten in Neumünster können wieder auf eine ambulante Versorgung durch den ermächtigten Arzt Dr. Klaus Wittmaack hoffen.

Ein Berufungsausschuss hat dem Widerspruch des Arztes gegen die nicht verlängerte Ermächtigung stattgegeben. Die erneute Ermächtigung ist wie üblich auf zwei Jahre befristet.

Die KV Schleswig-Holstein bezeichnete die Entscheidung des Ausschusses als "gute Nachricht für die betroffenen Patienten".

Der paritätisch mit Vertretern von Krankenkassen und KV besetzte Ausschuss hatte zuvor entschieden, die 2005 erstmals ausgesprochene Ermächtigung nicht zu verlängern, weil die Abrechnungsdaten darauf hinwiesen, dass der Arzt nicht als Schmerztherapeut im eigentlichen Sinne gearbeitet habe.

Daraufhin hatten Patienten Medien eingeschaltet, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Viele Schmerzpatienten in Neumünster und Umgebung hatten wegen der Schließung der Ambulanz eine dauerhafte Versorgungseinschränkung befürchtet. (di)

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