Cannabidiol

EuGH: Cannabis-Öl ist nicht psychoaktiv

Auch eine Herstellung aus der gesamten Hanf-Pflanze macht den Cannabisbestandteil Cannabidiol (CBD) noch nicht zur Droge, so das EuGH. CBD-Anbieter freut das Urteil.

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Cannabidiol ist keine Droge, sagt der Europäische Gerichtshof. Die Nahrungsergänzungsmittel-Branche kann aufatmen.

Cannabidiol ist keine Droge, sagt der Europäische Gerichtshof. Die Nahrungsergänzungsmittel-Branche kann aufatmen.

© Tinnakorn Jorruang / Getty Image

Luxemburg. Cannabisprodukte dürfen nicht pauschalen Handelsbeschränkungen unterworfen werden. Maßgeblich ist, ob sie psychotrope oder schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche entschied. Das sei bei Cannabidiol (CBD) offenbar nicht der Fall.

Danach können zwei Geschäftsführer eines Unternehmens aus Südfrankreich auf einen Freispruch hoffen. In Frankreich dürfen nur Cannabisprodukte gewerblich genutzt werden, die aus den Fasern oder Samen des Hanfs gewonnen wurden. Die Firma der beklagten Geschäftsführer hatte aber Cannabidiol-Öl tschechischer Herkunft, das aus der gesamten Hanfpflanze gewonnen wurde, in Liquids für E-Zigaretten verwendet.

Hierzu betonte nun der EuGH, dass auch für Cannabisprodukte grundsätzlich der freie Warenverkehr in der EU gilt. Eine Ausnahme bestehe zwar für „Drogen“ und „Suchtstoffe“, dazu zähle das CBD aber nicht. Anders als THC habe das CBD „offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit“.

„Rein hypothetische Überlegungen“

Ein Handelsverbot, das „auf rein hypothetischen Erwägungen beruht“, sei jedoch unzulässig. Abschließend muss nun das Berufungsgericht Aix-en-Provence klären, ob Frankreich gesundheitliche Risiken doch noch „hinreichend“ nachweisen kann.

Das Urteil könnte auch Signalwirkung in Richtung EU-Kommission haben. Die Kommission hatte sich unlängst bei mehreren Novel-Food-Zulassungsanträgen für CBD-haltige Nahrungsergänzungsmittel quergestellt und die Auffassung vertreten, CBD sei als Betäubungsmittel einzustufen. Das würde den schwunghaften Handel mit Cannabis-Öl, wie er sich längst etabliert hat, mit einem Schlag unterbinden. Nach dem Luxemburger Votum dürfte die Kommission gezwungen sein, ihre Haltung noch einmal zu überdenken. (mwo/cw)

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