Sieg für Datenschützer?

Facebook stoppt Weitergabe von WhatsApp-Daten in Europa

Whatsapp stoppt die automatische Weiterleitung von Daten europäischer WhatsApp-Nutzer an Facebook – vorerst. Die Frage bleibt: Gilt das irische Recht des Konzernsitzes oder EU-Recht?

Veröffentlicht:
Whatsapp gibt vorerst keine Daten europäischer Nutzer an die Muttergesellschaft Facebook weiter.

Whatsapp gibt vorerst keine Daten europäischer Nutzer an die Muttergesellschaft Facebook weiter.

© HStocks / iStock

DUBLIN. Facebook hat nach dem Einschreiten von Datenschützern die Weitergabe und Nutzung von Daten europäischer WhatsApp-Nutzer an den Mutterkonzern ausgesetzt. Der vorläufige Stopp solle Behördenvertretern die Möglichkeit geben, ihre Sorgen vorzubringen, und Facebook die Zeit, diese abzuwägen, erklärte das weltgrößte Online-Netzwerk.

WhatsApp mit rund einer Milliarde Nutzern hatte Ende August angekündigt, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Infos darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. Dadurch sollten die Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.

WhatsApp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und Freunde-Vorschläge widersprechen. Die Telefonnummer werde allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiter nutzen wolle, hieß es bisher.

Hamburger Datenschützer mischte sich ein

In Deutschland ging der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar gegen den Plan vor und fordert, die Nutzer müssten selbst über die Weitergabe ihrer Daten entscheiden können. Aus Sicht von Facebook ist nicht Caspar zuständig, sondern die irische Datenschutzbehörde am Sitz des Netzwerks für das internationale Geschäft.

Aber auch die Datenschützer in Irland prüfen die Datenweitergabe. Die Behörde erklärte der "Irish Times", sie habe bei Facebook Informationen zu den Datenschutz-Änderungen angefragt und prüfe, ob das Vorgehen den europäischen Regeln entspreche.

Eine Frage dabei sei, wie die Nutzer über die Pläne informiert wurden. "Wenn die Faktensammlung und Analyse abgeschlossen ist, wird die irische Datenschutzbehörde angemessene Maßnahmen ergreifen", hieß es. Man wolle den Ergebnissen der Untersuchung aber nicht vorgreifen. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Systematisches Review und Metaanalyse

Antidepressiva absetzen: Welche Strategie ist am wirksamsten?

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an