Urteil

Facharzt muss nicht alle Ursachen klären

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HAMM. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm unterstreicht indirekt die Rolle der Hausärzte bei Beschwerden mit unklarer Ursache, indem es Haftungsansprüche gegen Fachärzte begrenzt.

Die seien vorrangig für ihr Fach zuständig und müssten nicht alle anderen möglichen Ursachen mit abklären lassen, so das OLG in einem kürzlich veröffentlichten Urteil. Es wies eine Schmerzensgeldklage gegen einen Gynäkologen ab.

Die Patientin war mit Unterleibsschmerzen zu ihm gekommen. Der Gynäkologe konnte keine Ursache finden und überwies daher an einen Urologen. Auch der fand nichts, riet aber zu einer Darmuntersuchung, womit sich die Patientin ein halbes Jahr Zeit ließ.

Ein Darmkarzinom wurde zu spät entdeckt, die Patientin starb.Ihre Kinder verlangten vom Gynäkologen ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro. Sie meinten, er hätte sofort die Darmuntersuchung veranlassen müssen.

Laut OLG muss sich der Gynäkologe aber keine Fehler vorwerfen lassen. Das gelte selbst dann, wenn die Patientin nicht auf Überweisung des Hausarztes, sondern direkt zu ihm gekommen wäre.

Er habe richtig untersucht, um die Ursachen aus Fachgebietssicht abzuklären. Auch die veranlasste urologische Untersuchung sei notwendig gewesen. Weil die Patientin danach nicht mehr in die Sprechstunde kam, habe er annehmen dürfen, ihre Beschwerden hätten sich gebessert oder sie hätte sich an ihren Hausarzt gewandt. (mwo)

Urteil des OLG Hamm, Az.: 26 U 140/12

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