Kommentar zum BGH-Urteil
Faire Linie für Jameda
Der juristische Marathon, in dem Jameda über die Jahre sein Geschäftsmodell verteidigen, aber auch stetig anpassen musste, ist beendet.
Veröffentlicht:Ja, ewige Nörgler auf Bewertungsportalen nerven. Allemal gilt das, wenn schlechte Bewertungen medizinisch falsch begründet sind und gleich daneben die Konkurrenzpraxis für sich Werbung macht.
Aber ein ebenso klares Ja: Bewertungsportale sind für die Verbraucher von unschätzbarem Wert. Und die Linie, die hier das Arzt-Bewertungsportal Jameda verfolgt, alle Ärzte und Zahnärzte zu listen, erhöht diesen Wert für die Patienten erheblich. In zahlreichen Verfahren haben Gerichte sich bemüht, diese Interessen in einen Ausgleich zu bringen.
So hat auch der Bundesgerichtshof mehrfach den gesellschaftlichen Nutzen solcher Portale unterstrichen, gleichzeitig aber betont, dass Jameda die Profile nicht zahlender „Basiskunden“ nicht als Werbeplattform für die zahlende Konkurrenz missbrauchen darf.
Urteil zur Arztbewertung
Bundesgerichtshof: Jameda darf zahlende Ärzte besser stellen
Das ist eine faire Linie. Und alles sieht danach aus, dass der BGH der Überzeugung ist, Jameda habe seine Seiten inzwischen ausreichend angepasst und erfüllt die Anforderungen an eine komplette Arztliste. Jedenfalls hat der BGH entsprechende Urteile des Oberlandesgerichts Köln bestätigt.
Abschließende Gewissheit wird es zwar leider erst geben, wenn der BGH auch seine Entscheidungsgründe bekannt gibt. Doch kritische Ärzte sollten sich schon mal darauf einstellen und ihren Frieden mit dem Bewertungsportal machen.
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