Brandenburg

Fallzahlzuwachs als Besonderheit

Veröffentlicht:

In Brandenburg wurde schon vor den Beschlüssen des Erweiterten Bewertungsausschusses im Januar und Februar vor dem Schiedsamt eine Regelung vereinbart, die es der KV erlaubt, in begründeten Einzelfällen von den bundesweit geltenden Regelungen zu den Praxisbesonderheiten abzuweichen.

Es gilt: Prinzipiell können für Fallwertüberschreitungen ab 30 Prozent aufgrund einer Spezialisierung und für Fallzahlzuwächse ab 15 Prozent Anträge auf Berücksichtigung als Praxisbesonderheit gestellt werden. Über weitere Besonderheiten entscheidet der KV-Vorstand auf Antrag im Einzelfall.

Die Anträge müssen in jedem Fall bis zwei Wochen nach Quartalsende bei der KV gestellt werden. Wie viele Hausärzte in dem Bundesland von den Regelungen profitieren, kann die KV nach eigenen Angaben erst auf der Basis der Abrechnung des ersten Quartals ermitteln.(ami)

Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System